Kommunale Wärmeplanung: Stadt Sinsheim

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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung Sinsheim - klimaneutrale Wärmeversorgung 2040

Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Klimaschutzgesetz vom 23.10.2020 (am 07.02.2023 geändert in das Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsgesetz BW) bestimmt, dass alle Städte des Landes mit mehr als 20.000 Einwohnerneine Strategie entwickeln sollen, wie sie bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung für ihr Stadtgebiet erreichen können.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung für ganz Sinsheim wurde in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 23.01.2024 öffentlich vorgestellt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 die Verwaltung beauftragt, vor dem Beschluss des vorliegenden Entwurfs, eine abschließende Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Information zum aktuellen Entwurf der kommunalen Wärmeplanung und Möglichkeit zu der Abgabe von Hinweisen und Anregungen

- Donnerstag 01.02.2024 bis Freitag 01.03.2024

Ab sofort kann der aktuelle Entwurf der kommunalen Wärmeplanung bis zum Freitag, den 01.03.2024 nebenstehend unter Downloads eingesehen und heruntergeladen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie örtlichen Unternehmen haben bis zum 01.03.2024 Gelegenheit, Hinweise und Anregungen zum vorgeschlagenen Sinsheimer Weg der Wärmeplanung an stadtplanung@sinsheim.de oder an die Stadtverwaltung Sinsheim, Amt für Stadt und Flächenentwicklung - Abteilung Stadtplanung, Wilhelmstraße 14-16, 74889 Sinsheim zu senden.

Kommunale Wärmeplanung ist eine Strategie zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040

Die kommunale Wärmeplanung zeigt einen möglichen Weg auf, wie im Stadtgebiet Treibhausgase wirksam reduziert werden können, damit im landesweit angestrebten Zieljahr 2040 nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als gebunden werden können (klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung).

Klimaneutralität ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie ist nur zu erreichen, wenn der gesamte Energieverbrauch für die Wärmeversorgung gesenkt wird (z.B. durch Gebäudesanierung oder Prozessoptimierung Gewerbe und Industrie).

Erneuerbare Energien müssen zukünftig fossile Energieträger ablösen, um den noch verbleibenden Restwärmebedarf zu decken. Dazu wird ein Um- bzw. Ausbau der Wärmeversorgung im ganzen Stadtgebiet bis 2040 erforderlich.

Bei Änderungen der planerischen, politischen, technologischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die formulierte Wärmewendestrategie angepasst werden. Die kommunale Wärmeplanung bleibt dauerhafte Pflichtaufgabe der Stadt Sinsheim und muss spätestens 2030 fortgeschrieben werden.

Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Sinsheim ist eine Fachplanung, die keine verbindlichen Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für örtliche Unternehmen auslöst.

Die vorliegende Strategie sieht für Sinsheim keine Ausweisung eines Wärmenetzausbaugebiets oder Wärmenetzneubaugebiets gemäß § 26 Wärmeplanungsgesetz des Bundes vor. Daher sind Eigentümerinnen und Eigentümer in Städten wie Sinsheim (< 100.000 Einwohner) gemäß Gebäudeenergiegesetz des Bundes, erst ab dem 01.07.2028 verpflichtet, bei einem Heizungsaustausch Anlagen einzusetzen, die mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. 

Die sonstigen Vorschriften aus dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (vom 01. Juli 2015) und die des Gebäudeenergiegesetzes (vom 08.08.2020, zuletzt geändert am 16.10.2023) sind bei einer Änderung der Wärmeversorgung weiterhin zu beachten.

Energieversorgung – die Stadt Sinsheim ist selbst kein Betreiber, arbeitet aber erfolgreich mit verschiedenen Energieversorgern zusammen

Die Stadt ist kein direkter Akteur der Wärmeversorgung, da sie selbst kein Netz betreibt und keine Energie verkauft. Sie arbeitet jedoch seit Jahren erfolgreich mit verschiedenen Energieversorgungsunternehmen zusammen. Ein Teil des Stadtgebiets wird schon heute von verschiedenen Wärmenetzbetreibern versorgt. Aktive Betreiber von Wärmenetzen sind die

  • AVR Energie GmbH (in der Kernstadt),
  • BioEnergie Hoffenheim GmbH (im Ortsteil Hoffenheim) und
  • Maier-Energie-GmbH & Co. KG (im Ortsteil Eschelbach).

Die Zusammenarbeit mit diesen, aber auch mit künftigen Akteuren soll vertieft werden.

Stadtteile mit bereits bestehenden Wärmenetzen oder angedachten Wärmenetzen werden als sogenannte zentrale Eignungsgebiete (Netzversorgung) ausgewiesen. Entscheidend ist, dass es hier bereits Betreiber von Wärmenetzen gibt. Alle anderen Gebiete sind als dezentrales Eignungsgebiet (Einzelversorgung) definiert.

Die Wärmewende wird auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Strom- und Gasversorgungsnetze haben. Derzeit ist keine Planung bekannt, die eine Anbindung der Sinsheimer Netze an ein übergeordnetes Wasserstoffnetz ermöglicht, was eine leitungsgebundene Versorgung mit Wasserstoff bis 2040 unwahrscheinlich macht.

Die Entscheidung über die Auswahl des Wärmeerzeugers bleibt jedem selbst vorbehalten - kein Anschluss- und Benutzungszwang an Wärmenetze

Die Entscheidung über die Auswahl des Wärmeerzeugers bleibt weiterhin jeder Eigentümerin oder jedem Eigentümer selbst vorbehalten. Das gilt auch für Gebiete, die ein Wärmenetz haben oder künftig bekommen. Ein Anschluss und Benutzungszwang ist in der vorliegenden kommunalen Wärmeplanung nicht angedacht.

Die Umsetzung der Wärmewende betrifft alle

Die Kosten für fossile Energieträger werden voraussichtlich steigen. Ab dem Jahr 2045 sollen keine Heizungen mehr mit fossilen Energien betrieben werden. Die Notwendigkeit, durch bauliche und technische Maßnahmen Wärmeenergie einzusparen, und Heizungen mit fossilen Energieträgern rechtzeitig auszutauschen, betrifft alle, sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner der Gesamtstadt als auch Unternehmen und öffentliche Organisationen.

Datenschutz

Die Stadt Sinsheim hat die Aufgabe der Datenerhebung übernommen. Für eine erfolgreiche Wärmeplanung ist die Kooperation aller Akteure und eine möglichst gebäudescharfe Erhebung unabdingbar. Im Rahmen der Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung werden gebäudescharfe Daten gesammelt. Die Ermächtigung der Datenerhebung basiert hierbei auf § 33 KlimaG BW und erfolgt nur zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung.

Ein guter Wärmeplan macht Aussagen darüber, wo innerhalb des Stadtgebiets relevante Wärmequellen und wo große Wärmebedarfe vorliegen, und zeigt auf, wo welche Art der Wärmeversorgung zukünftig angestrebt wird. Seine Veröffentlichung darf jedoch keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen. Daher werden die Daten räumlich in sinnvolle Bereiche oder Quartiere zusammengefasst (mindestens 5 Gebäude) und dargestellt, sodass der Datenschutz eingehalten werden kann. Zum Abschluss der Bearbeitung werden sensible Daten wieder gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Stadt Sinsheim ebenfalls veröffentlicht.