Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Klimaneutrale Wärmeversorgung 2040 in Sinsheim
Die Stadt Sinsheim erstellt erstmals einen Kommunalen Wärmeplan. Ziel ist es, über einen Zwischenschritt im Jahr 2030, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Mit Inkrafttreten des neuen Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg ist Sinsheim als Große Kreisstadt mit mehr als 20.000 Einwohner:innen zur Erstellung einer eigenen kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023 auch dazu verpflichtet (§ 27 KlimaG BW).
Klimaneutralität ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Sie ist nur zu erreichen, wenn der gesamte Energieverbrauch für die Wärmeversorgung gesenkt wird (z.B. durch Gebäudesanierung oder Prozessoptimierung Gewerbe und Industrie).
Erneuerbare Energien müssen zukünftig fossile Energieträger ablösen, um den noch verbleibenden Restwärmebedarf zu decken. Dazu wird ein Um- bzw. Ausbau der Wärmeversorgung im ganzen Stadtgebiet erforderlich.
Vorgehensweise
Als Grundlage der Wärmeplanung wird erstmals, getrennt nach den Sektoren (Privathaushalte, Industrie, Gewerbe-Dienstleistungen-Handel, öffentliche Einrichtungen) und bisher genutzten Energieträgern, der aktuelle Wärme- (und Kältebedarf) und der Ist-Zustand der Versorgungsstruktur erfasst. Das ist in einem Plan digital darzustellen (Bestandsanalyse).
Anschließend werden in jedem Sektor Möglichkeiten zur Energieeinsparung bei der Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie lokal verfügbare Potenziale erneuerbarer Energien, Kraftwärmekopplung und von Abwärme ermittelt (Potentialanalyse).
Aus den Wärmebedarfen und den ermittelten Potentialen wird ein Zielbild erarbeitet, wie die im Jahr 2040 benötigte Wärme- und Kälteversorgung klimaneutral sichergestellt werden kann. Dabei sind Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung darzustellen (Zielszenario).
Unter Einbindung der lokalen Akteure der Wärmeversorgung wird eine Strategie erarbeitet und ein Transformationspfad mit den erforderlichen Umsetzungsschritten dargestellt. Kurz-, mittel- und langfristige Maßnehmen werden konkret benannt, steckbriefartig beschrieben und priorisiert. Fünf Maßnahmen sind in den ersten 5 Jahren umzusetzen (Wärmewendestrategie).
Kommunale Wärmeplanung als dauerhafte Umweltfachplanung
Das Ergebnis wird als dauerhafte Umweltfachplanung Eingang in die verschiedenen Fachplanungen der Kommunen finden. Bei Änderungen der planerischen, politischen, technologischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen soll die formulierte Wärmewendestrategie angepasst werden. Spätestens aber alle sieben Jahre ist eine Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen verpflichtend.
Datenschutz
Die Stadt Sinsheim hat die Aufgabe der Datenerhebung übernommen. Für eine erfolgreiche Wärmeplanung ist die Kooperation aller Akteure und eine möglichst gebäudescharfe Erhebung unabdingbar. Im Rahmen der Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung werden gebäudescharfe Daten gesammelt. Die Ermächtigung der Datenerhebung basiert hierbei auf § 33 KlimaG BW und erfolgt nur zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung.
Ein guter Wärmeplan macht Aussagen darüber, wo innerhalb des Stadtgebiets relevante Wärmequellen und wo große Wärmebedarfe vorliegen, und zeigt auf, wo welche Art der Wärmeversorgung zukünftig angestrebt wird. Seine Veröffentlichung darf jedoch keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen. Daher werden die Daten räumlich in sinnvolle Bereiche oder Quartiere zusammengefasst (mindestens 5 Gebäude) und dargestellt, sodass der Datenschutz eingehalten werden kann. Zum Abschluss der Bearbeitung werden sensible Daten wieder gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Stadt Sinsheim ebenfalls veröffentlicht.