Gemeinderat: Stadt Sinsheim

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Sitzungssaal
Fenster mit Sinsheim-Wappen
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Kommunalpolitik in Sinsheim

Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung das "Hauptorgan" der Gemeinde. Er erlässt Rechtsvorschriften, beschließt den Stadthaushalt sowie die für die Stadt wichtigen Entscheidungen. Zusätzlich kontrolliert er die Verwaltung. Vorsitzender des Gemeinderats ist der Oberbürgermeister.

Öffentlichkeit der Sitzungen & Kontakt
Die Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden im Sitzungssaal des Rathauses statt (coronabedingt zur Zeit teilweise in der Dr.-Sieber-Halle) statt. Alle Interessierten sind zu den öffentlichen Sitzungen herzlich eingeladen. Bei Fragen rund um den Gemeinderat und seiner Ausschüsse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gemeinderats. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bürgerfragestunde
Am Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung findet in der Regel eine aktuelle Viertelstunde für Bürgerfragen statt. Einwohner:innen haben die Möglichkeit, ohne Voranmeldung Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jede:r Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, wird die Antwort in der folgenden Fragestunde oder schriftlich abgegeben.

Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister wird direkt von der Bürgerschaft auf acht Jahre gewählt. Er ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Stadtverwaltung. Er leitet die Sitzungen des Rates, ist stimmberechtigtes Mitglied und setzt die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse um. Er leitet die Stadtverwaltung, regelt die innere Organisation der Verwaltung und trägt die Verantwortung für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung. Oberbürgermeister Jörg Albrecht wurde am 05.02.2012 gewählt und trat sein Amt am 02.05.2012 an. Bei der Oberbürgermeisterwahl am 02.02.2020 wurde er im Amt bestätigt.

Gemeinderat

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim besteht aus dem Oberbürgermeister und 45 ehrenamtlich tätigen Stadträten:innen. Er ist die Vertretung der Bürgerschaft und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze des kommunalpolitischen Handelns fest und entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit er nicht bestimmte Aufgaben an Ausschüsse, Ortschaftsräte oder den Oberbürgermeister übertragen hat bzw. der Oberbürgermeister nicht kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat bestimmt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und die Ausführung seiner Beschlüsse. Aktuelle Informationen über die Arbeit des Gemeinderates bietet das Bürgerinformationssystem. Dort sind der Sitzungskalender, die öffentlichen Tagesordnungen, Vorlagen und Sitzungsbeschlüsse abzurufen. Auch Informationen über die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Besetzung der Gremien stehen zur Verfügung.

Das Bürgerinformationssystem für die Bürger:innen der Stadt Sinsheim.
Für die Mitglieder des Gemeinderates steht darüber hinaus das Gremieninformationssystem als geschützter Bereich zur Verfügung.

Wahlsystem der Stadträte:innen

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderates werden direkt von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt. In Sinsheim gilt laut Hauptsatzung das Wahlsystem der sog. "unechten Teilortswahl". Dies ist ein besonderes Wahlsystem nach dem baden-württembergischen Kommunalrecht, das von Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen für Gemeinderatswahlen eingeführt werden kann. Wird der Gemeinderat nach diesem Wahlsystem gewählt, sichert die Festlegung einer bestimmten Anzahl von Sitzen jedem Stadtteil eine bestimmte Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern im Gemeinderat, unabhängig von der Stimmenzahl und dem Wahlergebnis der unterschiedlichen Parteien und Wählervereinigungen zu. Diese Regelung soll nach Eingemeindungen den einzugliedernden Stadtteilen zur Wahrung ihrer ortsteilspezifischen Interessen und zur Förderung der Integration in die Gesamtgemeinde eine Vertretung im Gemeinderat sichern.

Die garantierten Sitzzahlen pro Stadtteil lauten entsprechend der Hauptsatzung:

  • Sinsheim: 9
  • Adersbach: 1
  • Dühren: 2
  • Ehrstädt: 1
  • Eschelbach: 2
  • Hasselbach: 1
  • Hilsbach: 2
  • Hoffenheim: 3
  • Reihen: 2
  • Rohrbach: 2
  • Steinsfurt: 3
  • Waldangelloch: 2
  • Weiler: 2

Bei der unechten Teilortswahl kann sich nach einer Wahl die Anzahl der Gemeinderatssitze durch errungene Ausgleichssitze erhöhen. Ausgleichssitze erhalten diejenigen Parteien und Wählervereinigungen, deren Anteil an Sitzen aufgrund der Zuteilung nach dem Wahlergebnis in den Stadtteilen hinter ihrem Stimmenanteil in der Gesamtgemeinde zurückbleibt. Die Normalzahl an Stadträtinnen und Stadträten in Sinsheim entsprechend der Gemeindegröße wären 32 Personen.

Amtsperiode 2019-2024

Die letzte Kommunalwahl fand am 26.05.2019 statt. Die derzeitige Amtsperiode dauert bis Sommer 2024. Aufgrund des Wahlergebnisses wurden insgesamt 13 Ausgleichssitze zugeteilt. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen errangen je vier Ausgleichsitze, Aktiv für Sinsheim drei Ausgleichssitze, je einen Ausgleichssitz erhielten die FDP und die NPD. Damit ergibt sich die Gesamtzahl von derzeit 45 ehrenamtlichen Ratsmitgliedern. Das ausführliche Wahlergebnis finden Sie auf der Themenseite Wahlen.

CDU, Freie Wähler (FW), SPD, Aktiv für Sinsheim (AKTIVE) und Bündnis 90/Die Grünen (B90/Grüne) haben jeweils mehr als drei Mitglieder und zählen deshalb nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates als Fraktion. Die Einzelstadträte der FDP und der NPD haben keinen Fraktionsstatus.

Sitzungen

Der Gemeinderat tagt in der Regel einmal im Monat im Sitzungssaal des Rathauses Sinsheim. Sitzungstag ist in der Regel Dienstag, die Sitzung beginnt üblicherweise um 19:00 Uhr. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das „öffentliche Interesse“ oder „berechtigte Interessen Einzelner“ erfordern, wie dies beispielsweise bei Personalentscheidungen und Grundstücksgeschäften gegeben ist. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird zuvor im Stadtanzeiger, an den Verkündungstafeln des Rathauses und der Verwaltungsstellen sowie im Bürgerinformationssystem bekannt gegeben. Zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.

Zu den Sitzungsterminen und Tagesordnungen der Sitzungen...