Wahlschein beantragen
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Der Antrag kann noch bis Freitag, 07. Juni 2024, 18 Uhr, gestellt werden.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir, die Unterlagen direkt im Bürgerbüro des Rathauses Sinsheim abzuholen. Dort können Sie, wenn gewünscht, Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt ausfüllen und abgeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an die Stadtverwaltung Sinsheim unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. Telefonnummer: 07261 404-136 oder Telefonnummer: 07261 404-128.
Wichtig:
Sollten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese Unterlagen bisher noch nicht per Post erhalten haben, können Sie ersatzweise neue Unterlagen beantragen. Bitte melden Sie sich diesbezüglich vorab telefonisch unter Telefonnummer:Telefonnummer: 07261 404-136 oder Telefonnummer:Telefonnummer: 07261 404-128, damit wir Ihre Angaben überprüfen können. Die Ersatzunterlagen können Sie dann am Freitag 7. Juni 2024 bis 18:00 Uhr oder am Samstag 8. Juni 2024 zwischen 11:00 und 12:00 Uhr im Bürgerbüro beantragen und auch gleich mitnehmen.
Europawahlen
Das Europäische Parlament wird auf fünf Jahre gewählt. Die letzte Europawahl fand am 26.05.2019 statt. Die nächste Europawahl findet am 09.06.2024 statt. Unter der Rubrik Lebenslagen-Wahlen und Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen zu den Bereichen
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
- Wahlhandlung
- Wahlorgane
- Sitzverteilung
- Weitere Links
Informationen für Unionsbürger:innen
Bürger:innen der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können entscheiden, wo sie an der Europawahl teilnehmen: In ihrem Herkunftsland oder in Deutschland. Wenn sie in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Sinsheim für die Europawahl eingetragen sein. Rechtzeitig vor den Wahlen erhalten Sie hier weitere Informationen.
Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
In welchem Zeitraum und in welcher Örtlichkeit erfolgt die Stimmabgabe?
Alle Wahlräume werden am Sonntag, den 09.06.2024 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Sie können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtung und Ihren amtlichen Personalausweis (bei Unionsbürgern den Identitätsausweis) oder Ihren Reisepass mit
Wahllokale
Hier können Sie die Wahlbezirke mit den zugehörigen Wahllokalen im Stadtgebiet nachlesen. Sie finden Ihren Wahlbezirk mit Wahllokal auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Internetseiten zur Europawahl
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet ein Portal mit Informationen rund um die Europawahl an: www.europawahl-bw.de