Europawahlen: Stadt Sinsheim

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Europawahlen

Das Europäische Parlament wird auf fünf Jahre gewählt. Die letzte Europawahl fand am 26.05.2019 statt. Die nächste Europawahl findet am 09.06.2024 statt. Unter der Rubrik Lebenslagen-Wahlen und Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen zu den Bereichen

  • Was wird gewählt?
  • Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
  • Wahlhandlung
  • Wahlorgane
  • Sitzverteilung
  • Weitere Links

Informationen für Unionsbürger:innen
Bürger:innen der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können entscheiden, wo sie an der Europawahl teilnehmen: In ihrem Herkunftsland oder in Deutschland. Wenn sie in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Sinsheim für die Europawahl eingetragen sein. Rechtzeitig vor den Wahlen erhalten Sie hier weitere Informationen.

Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Erklärfilm zur Europawahl

Wahlscheinantrag bequem per internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf des Links Online-Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte telefonisch an die Stadtverwaltung Sinsheim unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07261 404-136 oder 07261 404-128.

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass eine Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen (Stimmzettel etc.) voraussichtlich erst ab Mitte Mai 2024 möglich sein wird, da erst zu diesem Zeitpunkt die zum Versand erforderlichen Stimmzettel zur Verfügung stehen.