Schulkindergarten
Welche Kinder nimmt die inklusive KiTa Abenteuerland im Schulkindergartenbereich auf?
- Kinder mit Förderschwerpunkt Sprache (ab drei Jahren)
- Kinder mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (ab drei Jahren)
- Kinder mit Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (ab zwei Jahren)
- Kinder mit Schwerst- oder Mehrfachbehinderung (ab zwei Jahren)
Der Besuch eines Schulkindergartens führt nicht automatisch zur Einschulung in ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ). Auf Antrag der Eltern oder der zuständigen Grundschule wird eine sonderpädagogische Diagnostik durchgeführt. Auf dieser Grundlage stellt die Schulaufsicht fest, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr - Freitag
08:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Die Einrichtung hat je Kindergartenjahr ca. 28 Schließtage
Für Kinder im Schulkindergartenbereich besteht die Möglichkeit (kostenfrei) mit einem Fahrdienst von / in die Kindertagesstätte geholt/gebracht zu werden.
Was ist für die Aufnahme notwendig?
- Die Erziehungsberechtigen müssen einen Antrag auf Aufnahme in einen Schulkindergarten beim staatlichen Schulamt Mannheim stellen. Diesem Antrag müssen vorhandene Arzt- und Therapieberichte beigefügt werden.
Formulare für das Staatliche Schulamt Mannheim - SCHULAMT-MANNHEIM
- Daraufhin wird die sonderpädagogische Frühförderstelle mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens beauftragt.
- Aufgrund des Gutachtens bescheinigt das Staatliche Schulamt gegebenenfalls die besondere Förderbedürftigkeit des Kindes. Dieser Feststellungsbescheid ist Voraussetzung für die Aufnahmemöglichkeit in den Schulkindergarten.
- Liegt nun ein Förderbescheid mit einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte vor und sie wohnen in dem unten angegebenen Einzugsgebiet, melden Sie sich bitte direkt bei uns in der Einrichtung, sodass eine mögliche Aufnahme geprüft werden kann.
Für welchen Einzugsbereich zuständig?
Mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, körperlich/motorische Entwicklung und Sprache können Kinder aus
- Sinsheim und Stadtteile
- Angelbachtal
- Epfenbach
- Eschelbronn
- Helmstadt-Bargen mit Flinsbach
- Neckarbischofsheim mit Helmhof
- Neidenstein
- Reichartshausen
- Waibstadt mit Daisbach
- Zuzenhausen
aufgenommen werden.
Zum Einzugsgebiet der Förderschwerpunkte körperlich und motorische sowie geistige Entwicklung gehören zusätzlich:
- Wiesenbach
- Mauer
- Lobbach
- Meckesheim
- Bammental
- Spechbach
Wer fördert und betreut die Kinder?
- Erzieher*innen
- Heilerziehungspfleger*innen
- Heilpädagog*innen
- Physiotherapeuten*innen
- Sozialpädagogen*innen
- Und weitere Fachkräfte nach KiTaG §7
- Betreuungskräfte (BFD, Praktikanten*innen, Quereinsteiger*innen, Studierende/Auszubildende)
Des Weiteren wird das Team von Sonderpädagogen*innen der Steinsbergschule und der Luise von Baden Schule stundenweise unterstützt. Auch mit den Frühförderstellen stehen wir nach Einwilligung der Erziehungsberechtigten in engem Austausch.
Durch Verordnung eines Arztes besteht außerdem die Möglichkeit während der KiTa-Zeit Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie durch externe Therapeuten in Anspruch zu nehmen.
Wie sieht das Förder- und Betreuungsangebot aus?
Die Kinder werden in vier Gruppen betreut: zwei Kleingruppen mit 6–8 Kindern mit Behinderung sowie zwei Inklusionsgruppen mit jeweils 15 Kindern, darunter 5–6 Kinder mit Behinderung. Bei der Gruppenzusammensetzung legen wir großen Wert darauf, die individuellen Bedürfnisse der Kinder bestmöglich zu berücksichtigen.
Ergänzend zur Gruppenbetreuung bieten wir gezielte Fördermaßnahmen in kleinen Gruppen, Projektgruppen oder im Einzelsetting an.
Ziele der Arbeit
- Integration in die Gruppe
- Aufbau und Stärkung sozialer Kompetenzen
- Förderung der Kommunikations- und Interaktionsfähigkeiten
- Entwicklung von Selbstständigkeit
- Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher und lebenspraktischer Aufgaben
- Kennenlernen und Begreifen der Umwelt
- Ausbildung der persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten
- Förderung von emotionaler Stabilität und Selbstbewusstsein
- Individuelle Stärken und Fähigkeiten erkennen und weiterentwickeln
Schwerpunkte der Arbeit
- Sprachförderung
- Sensibilisierung der Wahrnehmung
- Bewegungserziehung / Psychomotorik
- Rhythmisch-musikalische Erziehung
- Hinführen zu Selbstständigkeit und Selbstversorgung
- Förderung der kognitiven Fähigkeiten und Aufgabenbereitschaft
- Unterstützung sozialer und emotionaler Kompetenzen
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Schaffung einer inklusiven Umgebung, in der jedes Kind seine individuellen Stärken entfalten kann
Welche Kosten entstehen?
Vor Aufnahme des Kindes ist beim Sozialamt / Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis durch die Erziehungsberechtigten ein Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen, sodass die Kosten des Schulkindergartenplatzes übernommen werden.
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Lediglich ein monatlicher Kostenanteil für das Mittagessen, Getränke sowie eine Materialpauschale sind zu entrichten.