Wahllokale
Angaben zu den jeweiligen Wahlbezirken und den zugehörigen Wahllokalen können Wahlberechtigte der Wahlbenachrichtigung entnehmen, welche sie ca. drei Wochen vor der Wahl per Post erhalten. Hierf finden Sie zusätzlich eine Übersicht.
Übersicht der Wahllokale für bei der Bundestagswahl 2025 (PDF-Dokument, 400,13 KB)
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.
Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl
Das Bundesinnenministerium hat mehrere Informationsmaterialien zum Schutz der Bundestagswahl erarbeitet. Diese können Sie hier einsehen und herunterladen.
Häufig gestellte Fragen zum Schutz der Bundestagswahl 2025 (PDF-Dokument, 285,29 KB)
Broschüre "Zusammen gegen Manipulation" (PDF-Dokument, 144,78 KB)
Öffentliche Bekanntmachungen
Hier können Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nachlesen.
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (Rhein-Neckar-Kreis)
Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025
Nach dem Wahlstatistikgesetz sind in bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Bundestagswahl 2025 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass in Sinsheim für die Bundestagswahl 2025 ein Briefwahlbezirk ausgewählt wurde. In diesen Briefwahlbezirk fallen alle Wählerinnen und Wähler folgender Wahlbezirke, wenn Briefwahl beantragt wird:
Wahlbezirk 004-01 (Ehrstädt)
Wahlbezirk 008-01(Hoffenheim)
Wahlbezirk 008-02 (Hoffenheim)
Erhoben werden die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler anhand eines zusätzlichen Unterscheidungsaufdrucks am oberen Rand des Stimmzettels. Die Auszählungen werden vom Statistischen Landesamt vorgenommen.
Oberster Grundsatz der gesetzlich geregelten statistischen Erhebung ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes. Durch verschiedene Maßnahmen ist sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Wahlberechtigte und Wählerinnen und Wähler möglich sind.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de
Briefwählerinnen und -wähler aus den betroffenen Stadtteilen erhalten mit Übersendung der Briefwahlunterlagen zusätzlich einen Flyer mit entsprechenden weiterführenden Hinweisen hierzu.