Allgemeines
Schulsozialarbeit ist ein professionelles, sozialpädagogisches Angebot an Schulen mit dem Auftrag, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Sie ist ein Leistungsangebot der Jugendhilfe an der Schule und arbeitet auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Schulsozialarbeit dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe und setzt sie unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des schulischen Lebensraumes um (§§ 1, 11, 13, 13a, 14, 81 SGB VIII – Achtes Sozialgesetzbuch, d. h. Kinder- und Jugendhilfegesetz bzw. seit 3. Juni 2021: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG).
"Unter Schulsozialarbeit wird (...) ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrer bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen." (Karsten Speck, 2006, S. 23)
Die Schulsozialarbeit wird durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg und des Rhein-Neckar-Kreises unterstützt.