Kaufpreissammlung
Auskunftspflicht nach § 197 BauGB
Der Gutachterausschuss ist nach §193 Abs. 5 BauGB dazu verpflichtet, eine Kaufpreissammlung zu führen. Von der beurkundenden Stelle (Notariat) werden alle Verträge, die Grundstücke betreffen, in Abschrift an den Gutachterausschuss zugesandt. Unter der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, werden die Verträge von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in die amtliche Kaufpreissammlung eingepflegt. Objektspezifische Daten, die in den Verträgen nicht angegeben sind, werden von den Käuferinnen und Käufern über einen Fragebogen angefordert. Alle Käuferinnen und Käufer sind laut §197 BauGB dazu verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen.
Fragebogen für bebaute Grundstücke (PDF-Dokument, 594,03 KB)
Fragebogen für Wohnungseigentum (Wiederverkauf) (PDF-Dokument, 381,05 KB)
Fragebogen für Wohnungseigentum (Neubau) (PDF-Dokument, 818,25 KB)
Fragebogen für Teileigentum (Gewerbe) (PDF-Dokument, 414,55 KB)
Fragebogen für unbebaute Grundstücke (PDF-Dokument, 819,25 KB)
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und die sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet ist. Die mitgeteilten Daten dürfen nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften für den Zweck verwendet werden, die die Empfängerin oder der Empfänger bei dem Auskunftsantrag angegeben hat.
Für die Ermittlung der Vergleichsfälle benötigen wir den ausgefüllten Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung sowie Bilder der Immobilie von innen und außen.
- Festgebühr inklusive zehn Kauffälle 140 Euro
- Jede weitere Auskunft pro Fall 15 Euro
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (PDF-Dokument, 437,56 KB)
Fragebogen Mietwertübersicht
Miete – Wie hoch darf sie sein?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
oft stehen folgende Fragen im Raum: Bei Mietern – welche Miethöhe ist angemessen? Bei Vermietern - mit welchen Mieteinnahmen kann man rechnen?
Um dies beantworten zu können, führt die Stadtverwaltung Sinsheim mit Unterstützung durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss für Immobilienwerte eine Datenerhebung für eine Mietwertübersicht mit beiliegendem Fragebogen durch. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Umfrage für die Region Sinsheim / östlicher Rhein-Neckar-Kreis.
Diese Mietwertübersicht soll zukünftig eine einfache, schnelle und kostenfreie Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter sein. Sie dient der Ermittlung einer durchschnittlichen Wohnraummiete und soll dem Nutzer eine grobe Einschätzung der ortsüblichen Nettokaltmiete bieten. Die ermittelte Miete ist allerdings keine Mietspiegelmiete nach § 558 c oder § 558 d BGB. Zudem ermöglicht die Mietumfrage dem Gutachterausschuss wertrelevante Immobilienkennzahlen ableiten zu können.
Bei der Erstellung ist es wichtig, eine möglichst breite Datenbasis auswerten zu können. Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen und aktiv an der Datenerhebung teilzunehmen.
Voraussetzung ist, dass ab dem 01.01.2020 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen oder die Miete (ohne Nebenkosten) ab diesem Termin geändert wurde. Die Mieten preisgebundener Sozialwohnungen können nicht berücksichtigt werden.
Füllen Sie bitte den untenstehenden Fragebogen aus und geben Sie ihn im Rathaus ab oder übersenden ihn per Post (Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim) oder E-Mail.
Die Teilnahme ist freiwillig. Ihre Angaben werden im Rahmen der Datenschutzbestimmungen streng vertraulich behandelt.
Wir würden uns freuen, wenn Sie dieses für alle Mieter und Vermieter wichtige Projekt mit Ihrer Teilnahme unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Siesing
Oberbürgermeister
Fragebogen Mietwertübersicht Region Sinsheim/östl. RNK - Mietumfrage (PDF-Dokument, 313,08 KB)


