Kommunalwahlen
Die Wahl des Gemeinderates, der Ortschaftsräte und des Kreistages findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Wahl fand am 09. Juni 2024 statt. Die nächsten Wahlen finden voraussichtlich 2029 statt. Unter der Rubrik Lebenslagen-Wahlen und Bürgerbeteiligung finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen
- Was wird gewählt?
- Wer darf wählen und wer darf gewählt werden?
- Wahlhandlung
- Wahlorgane
- Sitzverteilung
- Weitere Links
Wer wird gewählt?
Wahl des Gemeinderats: Zu wählen sind 35 Mitglieder.
Wahl der Ortschaftsräte: Zu wählen sind jeweils folgende Anzahl an Ortschaftsräten:
- Adersbach 6 Mitglieder
- Dühren 10 Mitglieder
- Ehrstädt 6 Mitglieder
- Eschelbach 10 Mitglieder
- Hasselbach 5 Mitglieder
- Hilsbach 10 Mitglieder
- Hoffenheim 10 Mitglieder
- Reihen 8 Mitglieder
- Rohrbach 8 Mitglieder
- Steinsfurt 10 Mitglieder
- Waldangelloch 8 Mitglieder
- Weiler 10 Mitglieder
Wahl des Kreistags: Zu wählen sind im Wahlkreis 15 – Sinsheim: 7 Mitglieder
Bei diesen Wahlen haben Sie jeweils so viele Stimmen, wie Mitglieder zu wählen sind.
Wie erfolgt die Stimmabgabe bei den Wahlen zum Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag?
Sie können einem Bewerber ein, zwei oder drei Stimmen geben (kumulieren). Sie geben Ihre Stimmen in der Weise ab, dass Sie auf einem oder mehreren Stimmzetteln
- Bewerber, denen Sie eine Stimme geben wollen, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnen,
- Bewerber, denen Sie zwei oder drei Stimmen geben wollen, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnen.
Sie können auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.
Besonderheit bei der Unechten Teilortswahl:- Gemeinderatswahl-
- In den einzelnen Wohnbezirken können Sie nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind; diese Zahlen sind in den Stimmzetteln jeweils angegeben;
- Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen können jeweils nur für den Wohnbezirk panaschiert (in eine andere Liste übertragen) werden, für den sie als Bewerber vorgeschlagen sind;
- Geben Sie Ihre Stimmen durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gelten höchstens so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind.
Besonderheit bei der Mehrheitswahl:- Ortschaftsratswahlen Adersbach, Eschelbach, Waldangelloch-
- Bei den Ortschaftsratswahlen in Adersbach, Eschelbach und Waldangelloch findet Mehrheitswahl statt, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde.
- Sie können einem Bewerber nur maximal eine Stimme geben, indem Sie dies durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich kennzeichnen.
- Eine Stimmenhäufung (kumulieren) wie bei Gemeinderats- und Kreistagswahl ist nicht möglich.
Sie können auch andere wählbare Personen, welche nicht auf dem Wahlvorschlag stehen, wählen, indem Sie diese in den leeren Zeilen des Stimmzettels notieren. Dabei müssen Sie darauf achten, dass die Person zweifelsfrei identifizierbar ist.
Ebenfalls können Sie auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall ist jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; jedoch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Ortschaftsrats für die Ortschaft zu wählen sind.
Wie viele Stimmen sind bei der Gemeinderatswahl zu vergeben?
Sie haben 35 Stimmen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in den einzelnen Wohnbezirken nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind (dies ist einer der häufigsten Wahlfehler der zu einer Teilungültigkeit des Stimmzettels führt).
Zu wählende Vertreter für den Wohnbezirk:
- Zentralort 12
- Adersbach 1
- Dühren 2
- Ehrstädt 1
- Eschelbach 2
- Hasselbach 1
- Hilsbach 2
- Hoffenheim 3
- Reihen 2
- Rohrbach 2
- Steinsfurt 3
- Waldangelloch 2
- Weiler 2
Internetseiten zu den Kommunalwahlen
Die Landeszentrale für politische Bildung bietet ein Portal mit Informationen rund um die Kommunalwahlen an: www.kommunalwahl-bw.de.