Zentrale Vormerkung: Stadt Sinsheim

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Gruppe von Kindern
Kinder

Zentrale Vormerkung

Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es für alle Kindertageseinrichtungen in Sinsheim und Stadtteilen ein zentrales Vormerksystem für Krippen- und Kindergartenplätze. Um einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten zu können, ist es notwendig das Kind über das Zentrale Vormerksystem zu registrieren. Dabei können Sie Ihren Betreuungswunsch für bis zu drei Einrichtungen angeben. Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden. Die Vormerkung wird zum entsprechenden Stichtag an die Wunscheinrichtungen zur Bearbeitung gesendet.

Ist eine Zusage in einer der drei Wunscheinrichtungen möglich, vergibt die jeweilige Einrichtungsleitung den Platz und schließt den Betreuungsvertrag mit Ihnen ab. Ist keine Zusage möglich, ist Ihnen die Zentrale Stelle gerne bei der Platzsuche behilflich.

  • Hier geht's zur Zentralen Vormerkung. 
  • Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und vergeben Sie ein Passwort. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Diesen klicken Sie an, um sich bei der Zentralen Vormerkung anzumelden.
  • Erfassen Sie dann die Angaben zum Kind und zur gewünschten Betreuung.
  • Fügen Sie die entsprechenden Nachweise zum Beschäftigungsverhältnis und zum Beschäftigungsumfang bei.
  • Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen auswählen.
  • Je Kind ist eine Vormerkung mit maximal drei Wunscheinrichtungen möglich.
  • Geschwisterkinder sind einzeln vorzumerken. Es genügt jedoch eine Registrierung im System. Dort finden Sie dann den Button "weitere Kinder vormerken".
  • Die Vormerkung wird abgeschickt, indem Sie ganz unten auf den "Speichern-Button" klicken.
  • Sie können die Daten noch bis zum entsprechenden Stichtag abändern.
  • Die Einrichtungen erhalten zum Stichtag eine Meldung über die vorliegenden Vormerkungen.
  • Die erste Einrichtung, die ausgewählt wurde, erteilt entweder eine Zusage oder gibt die Vormerkung an die zweite ausgewählte Einrichtung weiter. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Einrichtung das Kind auf den Status "Warteliste" setzt, falls eine spätere Aufnahme möglich ist. Genau der gleiche Prozess läuft dann bei der zweiten und dritten Einrichtung. Sie werden über jeden Bearbeitungsschritt per E-Mail informiert.
  • Vergibt die Einrichtung den Platz, erhalten Sie diese Information ebenfalls per E-Mail. Sie haben dann 14 Tage Zeit, um sich direkt mit der Einrichtungsleitung in Verbindung zu setzen und den Betreuungsvertrag abzuschließen.
  • Den Bearbeitungsstatus Ihrer Vormerkung können Sie jederzeit online einsehen. Zudem erhalten Sie zu jedem Bearbeitungsschritt eine E-Mail mit genauen Informationen.
  • Bei Fragen hilft Ihnen gerne die Zentrale Stelle weiter.

Stichtagsregelung

Aufnahmezeitraum von Februar 2024 bis August 2024
Stichtag 01.09.2023

Aufnahmezeitraum von September 2024 bis Januar 2025
Stichtag 01.02.2024

Aufnahmezeitraum von Februar 2025 bis August 2025
Stichtag 01.09.2024

Aufnahmezeitraum von September 2025 bis Januar 2026
Stichtag 01.02.2025

 

Hier finden Sie

Für Fragen steht Ihnen die Zentrale Stelle gerne zur Verfügung
Telefonnummer: 07261 404-159
E-Mail schreiben