Social Media: Stadt Sinsheim

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Zeitungen und Handy

Social Media

Nutzungskonzept der Stadt Sinsheim

Über eine Stadt wird gesprochen, auch wenn sie selbst nicht mitredet. Die sozialen Medien sind dabei wesentliche Kommunikationsplattformen, die sich nicht aufhalten lassen, und die die Stadt Sinsheim auch nicht ignorieren will. Deshalb versuchen wir so gut wie möglich mitzureden, um zu informieren, falsche Aussagen richtig zu stellen und im offenen Dialog mit den Bürgern zu bleiben. Dabei sind wir auch für konstruktive Kritik offen. Meldungen von Behörden werden nicht mehr nur über die klassischen (Print-)Medienkanäle verbreitet. Social Media ermöglicht es, dass Meldungen beliebig weiterverbreitet und mitunter auch verkürzt, aus dem Kontext gerissen oder grob falsch wiedergegeben werden können. Der Stadtverwaltung Sinsheim ist es wichtig, verfolgen zu können, was über die Stadt gesprochen wird und gegebenenfalls auch moderierend mitwirken zu können.

I. Social Media-Angebot der Stadt Sinsheim

II. Warum nutzt die Stadt Sinsheim Social Media?

Die Social Media-Angebote stehen nicht in Konkurrenz zur städtischen Homepage. Vielmehr bieten soziale Netzwerke eine Möglichkeit, noch mehr an Sinsheim interessierte Menschen zu erreichen. Die Nutzung der Social‐Media‐Plattformen ist nicht erforderlich, um unsere Informationen zu erhalten oder mit uns in Kontakt zu treten. Informationen, die wir über diese Dienste veröffentlichen, können in gleicher oder ähnlicher Form über die städtische Homepage abgerufen werden. Darüber hinaus erscheint wöchentlich jeweils am Donnerstag der Sinsheimer Stadtanzeiger, der auch online abgerufen werden kann: E-Paper

Mit dem vielfältigen Social Media-Angebot trägt die Stadtverwaltung Sinsheim der wachsenden Bedeutung sozialer Netzwerke Rechnung, die längst nicht mehr ausschließlich der privaten Unterhaltung, sondern auch der Informationsbeschaffung dienen. Die Aktivität in sozialen Netzwerken bietet der Stadtverwaltung Sinsheim die Möglichkeit, zu informieren und direkten Kontakt mit Bürgern aufzunehmen und so mit ihnen in einen Dialog zu treten. Schnelle Information, Kommunikation, Interaktion und Transparenz sind die wesentlichen Ziele unserer Social Media‐Präsenz. Die Nutzung der Kanäle ist kostengünstig und verspricht eine große Reichweite. Weitere Vorteile, die sich die Stadtverwaltung von der Nutzung der Social Media-Kanäle verspricht, sind das Erreichen neuer Zielgruppen, Stärkung des Wirtschaftsstandorts Sinsheim und Imagegewinn.

III. Risiken sozialer Medien

Gleichwohl birgt die Nutzung der sozialen Medien Risiken insbesondere bezüglich des Datenschutzes. Dieses Risiko besteht grundsätzlich unabhängig von der eigenen Nutzung der Social Media-Kanäle durch die Stadt Sinsheim. Bei den städtischen Beiträgen handelt es sich hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten, die auch anderweitig frei im Netz verfügbar sind. Bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern werden nur die Daten verarbeitet, die diese selbst und freiwillig angegeben haben. Die Daten, die durch die Interaktion mit dem jeweiligen Account in sozialen Medien oder anderen Accounts verarbeitet werden, sind bereits öffentlich zugänglich beziehungsweise frei im Internet verfügbar. Jedoch werden die Inhalte durch das Erscheinen auf dem jeweiligen Angebot der Stadt Sinsheim einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion. Auch dadurch, dass die Stadt Sinsheim sich innerhalb sozialer Medien mit anderen Accounts vernetzt, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer des Accounts. Die Nutzung sozialer Medien hat insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den jeweiligen Plattformbetreiber zu Werbezwecken und ähnlichem weitreichende Auswirkungen. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.

Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (nachfolgend LfDI) geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die soziale Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die jeweilige öffentliche Stelle die Datenschutzkonformität des jeweiligen sozialen Netzwerkes bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass die Stadt Sinsheim sich und anderen die Risiken sozialer Netzwerke bewusst macht. Über diese Risiken, die generell mit der Nutzung sozialer Medien einhergehen, werden die Nutzer insbesondere durch das vorliegende Nutzungskonzept und mittels unserer Social Media Netiquette informiert.

IV. Risikobewertung und Ergebnis

Insgesamt ist das durch die Angebote verursachte zusätzliche Risiko als gering bis mittel einzustufen. Für Bürger entsteht durch die Nutzung der sozialen Medien durch die Stadt Sinsheim kein Zwang, selbst in den sozialen Medien aktiv zu werden. Sämtliche Informationen auf unseren Social Media-Kanälen sind in gleicher oder ähnlicher Form auch über die klassischen Kommunikationskanäle erhältlich.

Interessierte Bürger können Inhalte, die wir auf unseren Social Media-Kanälen veröffentlichen, auch ohne eigenen Social Media-Account über unsere Stage einsehen: Stage Sinsheim. Stage macht alle offiziellen Inhalte sicher zugänglich, ohne dass dabei personenbezogene Daten erhoben und gesammelt werden und ist damit hundertprozentig DSGVO-konform. Für Stage muss weder eine App installiert noch ein Social Media-Account angelegt werden.

Die Stadtverwaltung Sinsheim trägt durch Aufklärung (im vorliegenden Nutzungskonzept sowie in der Datenschutzerklärung) aktiv dazu bei, die Risiken der Nutzung von sozialen Medien weiter zu senken. Die Angebote der Stadt Sinsheim in den genannten sozialen Medien sind angesichts der beschriebenen Risiken und der diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen vertretbar. Die Stadt Sinsheim beobachtet die weitere Entwicklung und überprüft die Risiken regelmäßig. Das vorliegende Konzept wird bei Bedarf fortentwickelt und angepasst.

Treten Sie gerne per E-Mail mit uns in Kontakt: E-Mail schreiben

Social Media Netiquette

Wir freuen uns, dass Sie die Social Media-Angebote der Stadt Sinsheim nutzen. Gerne treten wir mit Ihnen in den Austausch. Sie sind herzlich eingeladen, sich mit Kommentaren und Beiträgen an Diskussionen beteiligen. Wir bitten jedoch darum, einige Regeln zu beachten, die auch in ganz alltäglichen Gesprächssituationen gelten. Falls diese nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, Inhalte gegebenenfalls zu löschen oder an die jeweiligen Plattformbetreiber zu melden. Unser Social Media Team besteht aus Mitarbeitenden der Abteilung Stadtmarketing und Öffentlichkeitsarbeit. Wir bitten um einen fairen, sachlichen und respektvollen Umgang miteinander.

1. Respektvoller Umgang

Ein guter Dialog beruht auf gegenseitigem Respekt. Achten Sie in Ihren Beiträgen und Kommentaren bitte auf einen fairen und höflichen, bleiben Sie sachlich und behandeln Sie andere so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Beleidigungen, Diffamierungen, Obszönitäten, persönliche Angriffe, rassistische, antisemitische, homophobe oder sexistische Äußerungen werden von uns gelöscht beziehungsweise an die jeweiligen Plattformbetreiber gemeldet. Gleiches gilt für Beiträge mit hasserfüllten oder gesetzeswidrigen Inhalten.

2. Themenbezug

Wir treten gerne mit Ihnen in den Dialog. Bitte achten Sie darauf, in den Kommentaren thematisch nicht vom Inhalt der Beiträge abzuschweifen. Diskussionsbeiträge sollten sich auf das jeweilige Thema beziehen. Andernfalls behalten wir uns das Entfernen von Kommentaren vor.

3. Missbräuchliche Nutzung und Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Unsere Social Media-Kanäle dienen nicht als Werbefläche für andere Webseiten oder Dienste oder dazu, Waren und Dienstleistungen privat oder kommerziell anzubieten. Wir behalten uns die Löschung derartiger Beiträge vor. Beiträge, die gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber verstoßen, werden an diesen gemeldet. Inhalte, die Persönlichkeitsrechte, Rechte Dritter oder Urheberrechte verletzen, sowie Beiträge, die als Werbung oder Spam einzustufen sind, werden entfernt und gegebenenfalls gemeldet.

4. Verantwortlichkeit

Wir übernehmen keine Verantwortung für Ihre Beiträge. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser. Mit dem Erstellen eines Beitrags geben Sie der Stadt Sinsheim das Recht, den Beitrag dauerhaft auf unseren Social Media-Kanälen vorzuhalten.

5. Privatsphäre

Bitte achten Sie auf Ihre Privatsphäre und veröffentlichen Sie keine personenbezogenen Daten in unserer Chronik oder in den Kommentaren. Verzichten Sie auf die Nennung von Kontaktadressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, privaten Details oder sonstigen Daten, die einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen.

6. Anfragen

Anfragen zu persönlichen Anliegen gehören nicht auf unsere Social Media-Kanäle. Den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden Sie über unsere Homepage unter Lebenslagen oder unter Ämter. Anfragen, die Sie via Privatnachricht über unsere Social Media-Kanäle an uns richten, leiten wir an die Kollegen in den zuständigen Ämter und Abteilungen weiter. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen kann – insbesondere außerhalb der Bürozeiten und an Wochenenden.

Gewinnspiele

1. Allgemeines

Die Stadt Sinsheim veranstaltet im Rahmen ihres Social-Media-Auftritts auf Instagram und Facebook regelmäßig Gewinnspiele, insbesondere den jährlichen Adventskalender.

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten verbindlich für alle genannten Gewinnspiele.

    2. Veranstalter

    Stadt Sinsheim
    Wilhelmstraße 14–18
    74889 Sinsheim
    E-Mail schreiben

    3. Teilnahmevoraussetzungen

    1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
    2. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die offiziellen Social-Media-Kanäle der Stadt Sinsheim (Instagram & Facebook) durch die im jeweiligen Gewinnspielbeitrag beschriebenen Schritte, z. B.:
      • Folgen des Accounts der Stadt Sinsheim,
      • Folgen des angegebenen Partnerunternehmens (falls gefordert),
      • Markieren einer oder mehrerer Personen in den Kommentaren,
      • optional: Teilen des Beitrags in der eigenen Story.
    3. Mitarbeiter der Stadt Sinsheim sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
    4. Die Teilnahme ist kostenlos.

        4. Ablauf des Gewinnspiels & Gewinnerermittlung

        1. Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags und endet mit dem dort angegebenen Stichtag.
        2. Das Gewinnspiel wird ausschließlich über Instagram ausgelost.
        3. Die Gewinner werden per Zufallsverfahren (Randomizer/Zufallsgenerator) ermittelt.
        4. Die Gewinner werden per Direktnachricht über Instagram benachrichtigt.
        5. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung, verfällt der Gewinn und es wird neu ausgelost.

        5. Gewinne, Versand & Abwicklung

        1. Die Gewinne werden entweder von der Stadt Sinsheim oder vom jeweiligen Partnerunternehmen bereitgestellt.
        2. Die Abwicklung (Abholung oder Versand) erfolgt – je nach Angabe im Beitrag – entweder
          • über die Stadt Sinsheim oder
          • über das beteiligte Unternehmen.
        3. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Versand- oder Abholform.
        4. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht gegen Geld eingetauscht werden.
        5. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

        6. Ausschluss von Teilnehmenden

        Die Stadt Sinsheim behält sich vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen, Mehrfachteilnahmen, beleidigenden Kommentaren o. Ä. auszuschließen.

        7. Haftungsausschluss

        1. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen der teilnehmenden Social-Media-Plattformen.
        2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

        8. Freistellung gegenüber Meta

        Die Gewinnspiele stehen in keinerlei Zusammenhang mit Meta Platforms Inc. (Instagram, Facebook).
        Sie werden nicht von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.

        Mit der Teilnahme stellen die Teilnehmenden Meta von jeglicher Verantwortung oder Haftung frei.

        9. Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO

        9.1 Verantwortliche Stelle

        Stadt Sinsheim
        Wilhelmstraße 14–18
        74889 Sinsheim
        E-Mail: rathaus@sinsheim.de

        Datenschutzbeauftragter:
        E-Mail schreiben

        9.2 Verarbeitete Daten

        Im Rahmen der Teilnahme werden folgende Daten verarbeitet:

        • Instagram-/Facebook-Nutzername,
        • kommentierte Inhalte,
        • ggf. Story-Mentions,
        • bei Gewinnern: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zwecks Gewinnabwicklung.

        9.3 Zweck der Verarbeitung

        • Durchführung des Gewinnspiels,
        • Ermittlung und Kontaktaufnahme der Gewinner,
        • Organisation von Versand oder Abholung der Gewinne.

        9.4 Rechtsgrundlagen

        • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragliche Durchführung),
        • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung bei freiwilliger Story-Teilung).

        9.5 Weitergabe an Dritte

        Persönliche Daten, der Gewinner können an das jeweilige Partnerunternehmen weitergegeben werden, ausschließlich zur Gewinnabwicklung.

        Eine weitergehende Weitergabe findet nicht statt.

        9.6 Dauer der Speicherung

        • Persönliche Daten, die nach der Ermittlung des Gewinners durch diesen an die Stadt Sinsheim übermittelt werden, werden nach vollständiger Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels bei der Stadt Sinsheim binnen 30 Tagen gelöscht.
        • Steuerrechtlich relevante Daten (z. B. Sachspenden) können abweichenden Fristen unterliegen.

        9.7 Rechte der betroffenen Personen

        Teilnehmende haben jederzeit folgende Rechte:

        • Auskunft,
        • Berichtigung,
        • Löschung,
        • Einschränkung der Verarbeitung,
        • Datenübertragbarkeit,
        • Widerruf einer Einwilligung,
        • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (LfDI Baden-Württemberg).

        9.8 Hinweis zur Datenverarbeitung durch Meta

        Die Stadt Sinsheim hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung von Meta (Instagram/Facebook), z. B. bzgl.:

        • Profilbildung,
        • Nutzung personenbezogener Daten,
        • Speicherdauer.

        Hierfür gelten ausschließlich die Datenschutzrichtlinien des Plattformbetreibers.

        10. Schlussbestimmungen

        Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennt jede teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise verbindlich an.
        Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.