Vorläufiges Endergebnis Sinsheim
Ab 18:00 Uhr beginnen die Wahlvorstände mit der Auszählung der abgegebenen Stimmzettel. Nach Eingang der Schnellmeldungen können Sie unter dem nachfolgenden Link das vorläufige Endergebnis für die einzelnen Wahlbezirke wie auch für das Stadtgebiet einsehen. Die Daten werden im Laufe des Wahlabends regelmäßig aktualisiert.
Vorläufiges Endergebnis der Erst- und Zweitstimmen im Stadtgebiet
Landtagswahlen
Für die Landtagswahl am kommenden Sonntag sind in Sinsheim rund 25.780 Personen wahlberechtigt. Bisher wurden ca. 6.300 Briefwahlanträge gestellt.
Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 06. März, 15.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Bürgerbüro, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim beantragt werden.
Sollten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig angekommen oder verloren gegangen sein, können diese am Tag vor der Wahl nochmals neu ausgestellt werden.Das Bürgerbüro ist hierfür am Samstag, den 07.03.2026 von 11.00 Uhr - 12.00 Uhr vor Ort persönlich erreichbar.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Briefwahlantrag auch noch bis zum Wahltag, 08. März, 15.00 Uhr möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vorab an das Wahlamt.
Das Wahlamt der Stadt Sinsheim ist am Sonntag ab 8 Uhr im Rathaus, Wilhelmstraße 14-18 oder telefonisch unter 07261 404 104 erreichbar.
Alle Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Nach Ende der Wahlzeit werden die Ergebnisse vor Ort ermittelt. Die Wahlhandlung und die Auszählung sind öffentlich.
Ab 15:00 Uhr treten die Briefwahlvorstände zusammen. Dort erfolgt zunächst die Zulassung der Wahlbriefe. Nach Ablauf der Wahlzeit werden hier ebenfalls die Ergebnisse vor Ort ermittelt.
Eine Übersicht der Wahllokale inkl. der Briefwahllokale finden Sie unter dem Reiter "Wahllokale".
Öffentliche Bekanntmachungen
Hier können Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 08. März 2026 nachlesen.
Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 08.03.2026 (PDF-Dokument, 97,29 KB)
Repräsentative Wahlstatistik zur Landtagswahl 2026
Nach dem Wahlstatistikgesetz sind in bestimmten Stichprobenwahlbezirken bei der Landtagswahl 2026 Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge zu erstellen.
Erhoben werden sollen in den Stichprobenwahlbezirken die
• Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und Wähler (nur in den Stichprobenurnenwahlbezirken). Die Auszählungen werden anhand der Wählerverzeichnisse nach dem Wahltag vorgenommen werden.
• Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler. Die Auszählungen werden vom Statistischen Landesamt vorgenommen.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass in Sinsheim für die Landtagswahl 2026 folgende Wahlbezirke für die Stichprobe ausgewählt wurden:
Urnenwahlbezirk 005-01 (Eschelbach I)
Urnenwahlbezirk 007-02 (Hilsbach II)
Urnenwahlbezirk 010-01 (Rohrbach I)
Briefwahlbezirk 009-05
In diesen Stichprobenbriefwahlbezirk fallen alle Wählerinnen und Wähler der Wahlbezirke Dühren (003-01 und 003-02). Briefwählerinnen und -wähler erhalten mit Übersendung der Briefwahlunterlagen zusätzlich einen Flyer mit entsprechenden weiterführenden Hinweisen hierzu.
Auch halten die Wahlhelfer in den drei betroffenen Wahllokalen der Stichprobenurnenwahlbezirke am Wahltag (08. März 2026) entsprechende Informationen für Wähler bereit.
Oberster Grundsatz der gesetzlich geregelten statistischen Erhebung ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes. Durch verschiedene Maßnahmen ist sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Wahlberechtigte und Wählerinnen und Wähler möglich sind.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: Telefonnummer: 0761/36122.
Wahllokale
Angaben zu den jeweiligen Wahlbezirken und den zugehörigen Wahllokalen können Wahlberechtigte der Wahlbenachrichtigung entnehmen, welche sie ca. drei Wochen vor der Wahl per Post erhalten.Hier finden Sie zusätzlich eine Übersicht.
Übersicht der Wahllokale für die Landtagswahl am 08.03.2026 (PDF-Dokument, 47,16 KB)
Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat auf ihrer Internetseite verschiedene Informationen sowie Erklärvideos zur Landtagswahl am 08. März 2026 bereitgestellt, zu denen Sie durch Aufruf des nachfolgenden, externen Links gelangen:
Zu den Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg



