Baurecht: Stadt Sinsheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Freinet-Online
FreiNet-Online ist ein Datenbanksystem zur Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Deutschland und in Europa.Wir verwenden den Webanalysedienst-Software Matomo (www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland, („Mataomo“) auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Daten gesammelt und gespeichert.
Verarbeitungsunternehmen
FreiNet-OnlineDr. Günther LachnitJan RademacherBurkhardtstraße 2464342 Seeheim-Jugenheim InnoCraft150 Willis St, 6011 Wellington, New Zealand
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar.

  • Analyse
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonymisierte IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Geräteinformationen
  • Angeklickte oder heruntergeladene Dateien
  • Geografischer Standort
  • Angeklickte Links zu externen Domains
  • Anzahl der Besuche
  • Seitentitel
  • Referrer URL
  • Bildschirmauflösung
  • Zeitpunkt des ersten Besuchs des Benutzers
  • Zeitpunkt des vorherigen Besuchs des Benutzers
  • Zeitzone
  • Nutzungsdaten
  • User Agent
  • Nutzer-ID
  • Seiten-URL
 
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • InnoCraft
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens. privacy@matomo.org

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Sinsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sonnenaufgang über Sinsheim
Stift Sunnisheim
Sonnenaufgang über Sinsheim
Stift Sunnisheim

Baurecht

Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz hat als untere Baurechtsbehörde darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Einrichtungen eingehalten und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind. Als untere Denkmalschutzbehörde trifft das Amt außerdem die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kulturdenkmalen.

Bauwillige, Architekten und auch verbandszugehörige Gemeinden werden von der unteren Baurechtsbehörde gerne beraten. Das Amt für Baurecht sollte die erste Anlaufstelle sein, bei Fragen zum Bauen.

Die Baurechtsabteilung stellt Ihnen eine Checkliste (PDF-Datei) für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung.

Um eine kurzfristige und vor allem rechtssichere Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten, kontaktieren Sie die zuständigen Sachbearbeiter des Baurechtsamts.

Bauvoranfrage

Um bestimmte Fragen verbindlich zu klären, gerade auch vor Erwerb eines Grundstücks, können Sie eine Bauvoranfrage nach § 57 Landesbauordnung (LBO) stellen. Es kann beispielsweise geklärt werden, ob und wie ein Grundstück bebaubar ist oder ob Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes möglich sind. Ein Bauvorbescheid ist verbindlich und gilt drei Jahre.

Formular

Antrag auf Bauvorbescheid nach § 57 LBO (PDF-Datei)

Baugenehmigungsverfahren

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung sowie der Abbruch baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig. Dies bestimmt die Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen und zwar dann, wenn es sich um verfahrensfreie Vorhaben nach § 50 LBO oder um ein Vorhaben nach dem Kenntnisgabeverfahren § 51 LBO handelt.

Wenn es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt, so muss ein Bauantrag bei der Baurechtsbehörde eingereicht und die Baugenehmigung abgewartet werden. Das volle Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO durchläuft ein komplettes Prüfverfahren (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht nebst Brandschutz, etwaige Sondervorschriften) zu dem die entsprechenden erforderlichen Fachbehörden, Fachabteilungen und Fachleute mit einbezogen werden. Bauherren, wie auch Planverfasser haben hierdurch eine höhere Rechtssicherheit nach Erteilung einer Baugenehmigung.

Dem Bauantrag im Genehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen, die der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) entsprechen müssen, beizufügen

  •  Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
  •  Bauzeichnungen
  •  Baubeschreibung
  •  Darstellung der Grundstücksentwässerung
  •  Bautechnische Nachweise oder falls nicht erforderlich Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  •  Bestellung eines Bauleiters
  •  technische Angaben zu Feuerungsanlagen

Diese Bauvorlagen sind grundsätzlich von Fachleuten (Architekten, Vermessungsingenieure, Baustatikern) entsprechend § 43 LBO anzufertigen.

Formulare

Kenntnisgabeverfahren

Das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 Landesbauverordnung (LBO) ist für bestimmte Vorhaben und nur dann möglich, wenn das Baugrundstück in einem Gebiet liegt, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht. Das Bauvorhaben muss alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhalten und auch allen sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie Grenzabstände, Brandschutzanforderungen usw. entsprechen. Im Kenntnisgabeverfahren ist es nicht möglich, Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen zu erteilen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Vorhabens und das rechtliche Riskio liegt hier beim Planverfasser/ Architekten und dem Bauherrn selbst.

Das Kenntnisgabeverfahren wird auch beim Abbruch von baulichen Anlagen durchgeführt.

Im Kenntnisgabeverfahren hat der Bauherr folgende Bauvorlagen einzureichen:

Bei Neuerrichtung von Gebäuden

  • Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
  • Bauzeichnungen
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Bestätigung des Planverfassers und des Lageplanfertigers
  • Bestätigung des Bauherrn, dass er die Bauherrschaft übernommen und einen geeigneten Bauleiter bestellt hat mit Erklärung des Bauleiters

Bei Abbruch von baulichen Anlagen

  • Übersichtsplan mit Bezeichnung des Grundstücks
  • Angabe von Lage und Nutzung der abzubrechenden Anlage
  • Bestätigung des vom Bauherrn bestellten Fachunternehmers
  • Bestätigung des Bauherrn, dass andere nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen beantragt sind

Formulare

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 52 Landesbauordnung (LBO) kann ein Bauherr für alle Bauvorhaben wählen, für die auch das Kenntnisgabeverfahren möglich wäre. Anders als beim Kenntnisgabeverfahren muss das Vorhaben jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes liegen (auch in Innerortslage und im Außenbereich).

Im vereinfachten Verfahren erfolgt nur eine beschränkte Überprüfung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Baurechtsbehörde prüft nur, ob das Bauvorhaben mit bauplanungsrechtlichen Vorschriften, mit Abstandsvorschriften der Landesbauordnung und mit anderen fachspezifischen Vorschriften bei Bauvorhaben im Außenbereich vereinbar ist. Demgemäß ist die Feststellungswirkung der Baugenehmigung und damit die Rechtssicherheit im vereinfachten Verfahren eingeschränkt.

Die Baurechtsbehörde bestätigt durch diese Baugenehmigung nur, dass das Vorhaben in den geprüften Punkten mit dem geltenden Recht vereinbar ist. Im Übrigen sind der Bauherr und der Entwurfsverfasser selbst für die Rechtmäßigkeit des geplanten Vorhabens verantwortlich.

Folgende Unterlagen sind vom Bauherr einzureichen

  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • technische Angaben über Feuerungsanlagen

Formular

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Baurechtsbehörde stellt zudem Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz aus. Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Zwei- oder Mehrfamilienhauses einzeln zu verkaufen oder eine Wohnung Ihres Gebäudes auf einen Dritten zu übertragen. Auch nicht zu Wohnzwecken dienende Räumlichkeiten (z.B. Praxis- oder Büroräume, Räumlichkeiten mit gewerblicher Nutzung) sind hiervon betroffen. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumsfähig sind. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum beim Verkauf, Übertragung oder Schenkung, die Eintragung im Grundbuch und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher durch das Grundbuchamt.

Formular

Denkmalschutz & Denkmalpflege

Ein weiterer Aufgabenbereich ist der Denkmalschutz und die Denkmalpflege, hier gilt es Kulturdenkmale zu erfassen, zu schützen und zu erhalten / pflegen.

Kulturdenkmale sind alle Gegenstände und Gebäulichkeiten, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Eigentümer von Kulturdenkmalen sind gesetzlich verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Wenn an einem denkmalgeschützten Gebäude oder an einem Gebäude innerhalb einer denkmalgeschützten Gesamtanlage Veränderungen vorgenommen werden sollen, zum Beispiel neue Fenster, neue Dacheindeckung, Einbau von Gauben oder andere Baumaßnahmen und Nutzungen, benötigen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung (möglicherweise auch eine Baugenehmigung, die die denkmalschutzrechtliche Genehmigung mitumfasst).

Formular

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) & Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Beim Wärmeenergiebedarf von Gebäuden besteht die gesetzliche Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen oder entsprechende Kompensations- bzw. Einsparmaßnahmen vorzunehmen. Die Erfüllung dieser Pflicht ist der Baurechtsbehörde nachzuweisen.

Es wird zwischen Neubauten (Gebäudeenergiegesetz) und Altbauten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) unterschieden.

  1. Nachweisführung bei Neubauten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Bei Neubauten besteht seit dem 01.01.2009 die Pflicht, den Wärmeenergiebedarf des Gebäudes teilweise durch erneuerbare Energien zu decken. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Verpflichtung zu erfüllen. Der Nachweis darüber muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Inbetriebnahmejahres der Heizungsanlage der unteren Baurechtsbehörde vorgelegt werden. Zusätzlich ist der Energieausweis vor dem Bezug / Nutzung des Gebäudes vorzulegen.

  2. Nachweisführung bei Altbauten nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden (EWärmeG) Württemberg
    Bei Altbauten besteht seit dem 01.01.2010 die Pflicht, den Wärmeenergiebedarf des Gebäudes im Falle der Erneuerung bzw. des Austauschs der Heizungsanlage anteilig durch erneuerbare Energien zu decken. Wird eine Heizanlage getauscht (Kesselaustausch), müssen 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden oder entsprechende Einspar- bzw. Kompensationsmaßnahme durchgeführt werden. Die Verpflichtung muss spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage erfüllt und nachgewiesen sein. Der Eigentümer muss die Erfüllung seiner Nutzungspflicht durch eine geeignete sachkundige Person (Schornsteinfeger, Fachfirma, Energieberater usw.) bestätigen lassen. Der Nachweis ist der unteren Baurechtsbehörde vorzulegen. Die untere Baurechtsbehörde kann die Vorlage des Nachweises anordnen, wenn der Nachweispflicht nicht nachgekommen wird.

Formular

Wohnraumförderung

Das Land fördert den Bau und Erwerb von Eigenheimen im Rahmen der Wohnraumförderung durch das jährliche Landeswohnraumförderungsprogramm. Wohnraumförderungsstellen sind die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise.

Rückfragen zur Wohnraumförderung beantwortet das Amt für Bildung, Familie und Soziales, Abteilung für Familie, Jugend und Soziales, Telefon Telefonnummer: 07261 404-154, E-Mail schreiben

Zuständige Sachbearbeiter

Abteilung Baurecht

Carolin Wagenbach
Sachbearbeiterin
Telefonnummer: 07261 404-145
Raum 013
Aufgaben: Sekretariat, Antragsannahme, Angrenzerinformationen, allgemeine Auskünfte

Maren Elsässer
Sachbearbeiterin
Telefonnummer: 07261 404-146
Raum 013
Aufgaben: Sekretariat, Antragsannahme, Angrenzerinformationen, allgemeine Auskünfte

Claudia Mann
Sachbearbeiterin
Telefonnummer: 07261 404-147
Raum 012
Aufgaben: Bauverständige (Adersbach, Ehrstädt, Hasselbach, Hilsbach, Rohrbach, Steinsfurt, Weiler, Waldangelloch), Denkmalschutz, Steuerbescheinigungen

Annette von Kintzel
Sachbearbeiterin
Telefonnummer: 07261 404-141
Raum 012
Aufgaben: Bauverständige (Adersbach, Ehrstädt, Hasselbach, Hilsbach, Rohrbach, Steinsfurt, Weiler, Waldangelloch), Denkmalschutz, Steuerbescheinigungen

Jonathan Tapai
Sachbearbeiter
Telefonnummer: 07261 404-143
Raum 011
Aufgaben: Bauverständiger, Brandschutz / BVS (Sinsheim)

René Huber
Sachbearbeiter
Telefonnummer: 07261 404-142
Raum 010
Aufgaben: Bauverständiger (Angelbachtal, Dühren, Eschelbach, Hoffenheim, Reihen, Zuzenhausen), Werbeanlagen

Peter Csicso
Sachbearbeiter
Telefonnummer: 07261 404-149
Raum 008
Aufgaben: Baurechtliche und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten / Verfahren

Sprechzeiten

  • Montag, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr