NKHR
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Seit längerer Zeit befindet sich die öffentliche Verwaltung in einem tiefgreifenden Umbruch. Ziele wie Kundenzufriedenheit, Nachhaltigkeit und Transparenz fließen täglich mehr in die Arbeit der Stadtverwaltung ein. Ein Bestandteil dieses Prozesses ist die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Sämtliche Kommunen in Baden-Württemberg sind verpflichtet, das kamerale Rechnungswesen bis spätestens zum 01.01.2020 durch das NKHR abzulösen. Sinsheim hat diese Umstellung zum 01.01.2017 durchgeführt.
Kerngedanke des NKHR ist die Schaffung einer "intergenerativen Gerechtigkeit". Diese verfolgt das Ziel, dass jede Generation nur so viele Ressourcen (Finanzmittel / Sachvermögen) verbrauchen soll, wie sie erwirtschaften kann. Heruntergebrochen wird dieses Ziel im Ressourcenverbrauchskonzept, nach dem die anfallenden Aufwendungen (Personalaufwand, Abschreibungen an Gebäuden etc.) durch Erträge (Steuererträge, Spenden, etc.) gedeckt werden müssen. Weitere mit dem NKHR verbundene Ziele sind die outputorientierte Steuerung, wonach die erbrachten Leistungen (Produkte) der Stadtverwaltung im Mittelpunkt des Verwaltungshandelns stehen. Hieran angeschlossen ist die produktorientierte Sicht des Haushaltsplans.
Um diese Ziele zu verwirklichen, wird die Haushaltsführung der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg grundlegend verändert. Im Mittelpunkt der künftigen Haushaltsplanung steht der Ergebnishaushalt. In diesem werden alle Erträge und Aufwendungen dargestellt. Ergänzt wird diese Sicht durch den Finanzhaushalt, der alle Ein- und Auszahlungen beinhaltet. Sowohl die Ergebnisrechnung als auch die Finanzrechnung fließen schließlich in die städtische Bilanz (Vermögensrechnung) ein. Hier steht der Wert aller Vermögensgegenstände den Schulden gegenüber.
Vermögenserfassung und -bewertung
Größte Herausforderung bei der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist die Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens für die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz. Zu den städtischen Vermögensgegenständen zählen nicht nur Grundstücke, Straßen und Gebäude, sondern u.a. auch Spielplätze, Friedhöfe, Brücken oder Fahrzeuge. Grundlage für die Vermögenserfassung und -bewertung bilden die Sinsheimer Bilanzierungsrichtlinien, die sich am allgemeinen Leitfaden zur Bilanzierung orientieren.
Sinsheimer Produktplan
Durch das Neue Haushaltsrecht rücken die von der Stadt erbrachten Leistungen (Produkte) in den Mittelpunkt. Gegliedert werden die angebotenen Leistungen in Produktbereiche (PB), Produktgruppen (PG) und Produkte (P). Alle Produkte der Stadtverwaltung Sinsheim werden im Sinsheimer Produktplan zusammengefasst. Dieser gibt an, welche Leistungen durch die Stadtverwaltung für die Bürger:innen erbracht werden und bildet die Grundlage für den neuen Haushaltsplan.