Ortschaftsräte: Stadt Sinsheim

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Sitzungssaal
Fenster mit Sinsheim-Wappen
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Ortschaftsräte Sinsheimer Stadtteile

Im Rahmen der landesweiten Gebietsreform in den 1970er Jahren wurden durch Zusammenschluss mehrerer Gemeinden größere Einheiten gebildet. Zwischen 1971 und 1973 schlossen sich die zwölf ehemals selbstständigen Gemeinden mit Sinsheim zu einer neuen Einheit zusammen und bilden seitdem die Große Kreisstadt Sinsheim. In den eingemeindeten Stadtteilen Adersbach, Dühren, Ehrstädt, Eschelbach, Hasselbach, Hilsbach, Hoffenheim, Reihen, Rohrbach, Steinsfurt, Waldangelloch und Weiler wurde die Ortschaftsverfassung mit Ortschaftsrat, Ortsvorsteher:in und örtlicher Verwaltung eingeführt.

Ortschaftsräte

Die ehrenamtlichen Ortschaftsräte werden bei der Kommunalwahl von der Bürgerschaft der jeweiligen Ortschaft auf fünf Jahre gewählt. Die derzeitigen Ortschaftsräte wurden am 26.05.2019 gewählt, die Amtszeit endet im Jahr 2024. Die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Ortschaftsräte ist in der Hauptsatzung der Stadt Sinsheim festgelegt.

Der Ortschaftsrat hat die Aufgabe, die örtliche Verwaltung zu beraten. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen und ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Der Gemeinderat, dessen Ausschüsse und die Verwaltung müssen die Stellungnahme des Ortschaftsrates in die Entscheidungen hierzu einbeziehen, müssen dem Votum des Ortschaftsrates aber nicht folgen. Wichtige Angelegenheiten sind laut Hauptsatzung insbesondere:

  • Veranschlagung von Haushaltsmitteln für alle Angelegenheiten des Stadtteils
  • Bau von Schulen und Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen
  • Ausbau und Unterhaltung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
  • Bau und Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen
  • Aufstellung von Bauleitplänen
  • Erlass, Aufhebung oder Änderung von Satzungen und Polizeiverordnungen, wenn sie nicht für das ganze Stadtgebiet gelten sollen
  • Festsetzung von Abgaben und Tarifen, wenn sie nicht für das ganze Stadtgebiet gelten sollen
  • Bewirtschaftungs- und Nutzungspläne für die städtischen Waldungen

Der Ortschaftsrat entscheidet laut Hauptsatzung im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel selbstständig über folgende Aufgaben:

  • Pflege des Ortsbildes
  • Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kultur- und Sportpflege, Kindergärten, Kinderspielplätze, Friedhöfe u.ä.
  • Straßenbeleuchtung und Grabenreinigung
  • Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Angelegenheiten der Ortsfeuerwehr
  • Vatertierhaltung

Für die Sitzungen des Ortschaftsrates gelten die gleichen Vorschriften wie für den Gemeinderat. Die Ortschaftsräte tagen in der Regel ein Mal im Monat, die Bevölkerung ist zu den öffentlichen Sitzungen herzlich eingeladen. Die Termine und Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Ortvorsteher:innen

Die ehrenamtlichen Ortsvorsteher:innen sind Vorsitzende der Ortschaftsräte und leiten im Auftrag des Oberbürgermeisters die Verwaltungsstelle. Sie werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates jeweils für die Amtszeit der Ortschaftsräte gewählt und haben eine beratende Stimme im Gemeinderat. Wöchentlich bzw. nach Vereinbarung halten sie Sprechstunden für die Bevölkerung ab.

Verwaltungsstellen

Die zwölf Verwaltungsstellen bieten mit ihrem umfangreichen Bürgerservice die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen vor Ort an. Die konkreten Serviceleistungen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie unter dem jeweiligen Stadtteil