Nutzungsbedinungen: Stadt Sinsheim

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Stift Sunnsiheim
Stift Sunnsiheim

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen SinsFREE-WIFI (WLAN-Hotspot) der Stadtverwaltung Sinsheim

I. Gegenstand der Nutzung

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme des SINSFREE-WIFI der Stadt Sinsheim (im folgenden Betreiber), Wilhelmstr. 14-16, 74889 Sinsheim.

1.2 Der Hotspot-Bertreiber stellt den Besuchern (nachfolgend „Nutzer“ genannt) das WLAN SinsFREE-WIFI kostenfrei zur Verfügung.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Bertreiber solchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

II. Leistungen des Betreibers

2.1 Der Nutzer erhält durch den Betreiber im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Zugang zum Internet. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen dem SinsFREE-WIFI und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Inhalteanbieters und von der Anzahl der Nutzer abhängig. Für die Nutzung von SinsFREE-WIFI ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop, Smartphone, E-Book etc. mit einer WLAN fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11X Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.

2.2 Eine Zusicherung über eine Mindestbandbreite erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z.B. Bluetooth) genutzt. Es kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. Der Nutzer kann wegen der technischen Störanfälligkeit von WLAN keinen Anspruch auf Zugang zum Internet geltend machen.

2.3 Der Internetzugang über SinsFREE-WIFI wird nach einer Stunde (60 Minuten) getrennt (Session Time Out).

2.4 Ein Anspruch auf Nutzung des SinsFREE-WIFI besteht nicht.

III. Sicherheit

3.1 Die kabellose Datenübertragung zwischen dem SINSFREE-WIFI und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die mittels WLAN zu übertragenden Daten verschaffen. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) verwendet werden.

3.2 Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung von SinsFREE-WIFI zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an seiner Hard- oder Software sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten ist der Nutzer selbst verantwortlich.

IV. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1 Der Nutzer hat insbesondere folgende Pflichten:

4.1.1 Die Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Insbesondere

  • ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen;
  • darf das SinsFREE-WIFI nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze genutzt werden;
  • dürfen keine ausführbaren Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, unautorisiert und versteckt auf Rechner anderer Nutzer übertragen werden;
  • sind Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte, zu achten; und
  • dürfen SinsFREE-WIFI ebenso wie andere Netze nicht gestört, verändert oder beschädigt werden.

4.1.2 Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der Stadt Sinsheim schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

4.1.3 Es obliegt dem Nutzer, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist.

4.2 Der Nutzer stellt den Betreiber und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von SinsFREE-WIFI und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von SinsFREE-WIFI verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Betreibers.

4.3 Verletzt der Nutzer ihm obliegende Pflichten erheblich und nachhaltig, so ist der Betreiber berechtigt, dem Nutzer den Zugang zu SinsFREE-WIFI umgehend zu sperren.

V. Inhalteverantwortung

5.1 Der Nutzer ist für die Inhalte, welche er über SinsFREE-WIFI abruft, über SinsFREE-WIFI einstellt oder die er in irgendeiner Weise über SinsFREE-WIFI verbreitet, gegenüber dem Betreiber und Dritten selbst verantwortlich.

5.2 Der Betreiber stellt über SinsFREE-WIFI lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Betreiber. Insbesondere überprüft der Betreiber nicht, ob eine Schaden verursachende Software (z.B. Viren) enthalten ist. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Nutzer über SinsFREE-WIFI nutzt, fremde Inhalte im Sinne des §10 Telemediengesetz.

VI. Sonstige Bedingungen

6.1 Die Haftung des Betreibers für etwaige Vermögensschäden der Nutzer richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

6.2 Für sonstige Schäden der Nutzer haftet der Betreiber nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn es sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder um Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten handelt. Dabei ist der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Es gilt deutsches Recht.