Allgemeines: Stadt Sinsheim

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Gruppe von Kindern
Kinder
Gruppe von Kindern
Kinder

Kindertageseinrichtungen

Sinsheim bietet mit neun städtischen, zehn konfessionellen Kindergärten und einem Sonderschul-Kindergarten ein umfassendes, wohnortnahes Angebot an Kindergartenplätzen. In diesen Einrichtungen stehen außer den Regelöffnungszeiten flexible Betreuungszeiten in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten sowie Ganztagesgruppen zur Verfügung.

Darüber hinaus wurde das Angebot für unter dreijährige Kinder in den letzten Jahren stetig erweitert. In den Kindertagesstätten Mühlmäuse e.V. und Sternenzelt e.V. in Sinsheim sowie Bletscher Hof e.V. in Dühren werden Kinder im Alter von null bis drei Jahren aufgenommen. Auch ist die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in einigen Kindergärten möglich. Näheres erfahren Sie auf den Seiten der einzelnen Einrichtungen.

Das Betreuungsangebot wird auch in den nächsten Jahren dem Bedarf angepasst und weiter ausgebaut werden. Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, Wünsche und Bedürfnisse der Familien in die Planung mit einzubeziehen. Es werden gerne Anfragen und Anregungen zum aktuellen Betreuungsangebot entgegengenommen.

Allgemeine Informationen

Die Vormerkung der Kinder erfolgt über die Zentrale Vormerkung.

Die Kindergartenbeiträge werden für elf Monate erhoben. Der Monat August ist beitragsfrei.
Elternentgelte 2023/2024 (PDF-Datei)

Die Elternentgelte richten sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Hier finden Sie das Formular zur Angabe der im Haushalt lebenden Personen unter 18 Jahren (PDF-Datei). Bitte füllen Sie dieses entsprechend aus und geben es bei Ihrer Kindertageseinrichtung vor Ort ab. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitungen oder das Amt für Bildung, Familie und Soziales.

Auf Antrag werden die Kindergartenbeiträge ganz oder teilweise vom Landkreis übernommen, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Der Anspruch ist einkommensabhängig. Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen oder beim Amt für Bildung, Familie und Soziales. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg, Telefonnummer: 06221 522-0 und das Amt für Bildung, Familie und Soziales zur Verfügung. 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Betreuung durch Tagesmütter/-väter.
Adressen sind über das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Telefonnummer: 06221 522-0 erhältlich.

Benutzungsordnung städtische Kindertageseinrichtungen

Pädagogische Rahmenkonzeption städtische Kindertageseinrichtungen