Kindertageseinrichtungen
Sinsheim bietet mit neun städtischen, zehn konfessionellen Kindergärten und einem Sonderschul-Kindergarten ein umfassendes, wohnortnahes Angebot an Kindergartenplätzen. In diesen Einrichtungen stehen außer den Regelöffnungszeiten flexible Betreuungszeiten in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten sowie Ganztagesgruppen zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde das Angebot für unter dreijährige Kinder in den letzten Jahren stetig erweitert. In den Kindertagesstätten Mühlmäuse e.V. und Sternenzelt e.V. in Sinsheim sowie Bletscher Hof e.V. in Dühren werden Kinder im Alter von null bis drei Jahren aufgenommen. Auch ist die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in einigen Kindergärten möglich. Näheres erfahren Sie auf den Seiten der einzelnen Einrichtungen.
Das Betreuungsangebot wird auch in den nächsten Jahren dem Bedarf angepasst und weiter ausgebaut werden. Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, Wünsche und Bedürfnisse der Familien in die Planung mit einzubeziehen. Es werden gerne Anfragen und Anregungen zum aktuellen Betreuungsangebot entgegengenommen.
Allgemeine Informationen
Die Vormerkung der Kinder erfolgt über die Zentrale Vormerkung.
Die Kindergartenbeiträge werden für elf Monate erhoben. Der Monat August ist beitragsfrei.
Elternentgelte 2022/2023 (PDF-Datei)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitungen oder das Amt für Bildung, Familie und Soziales.
Auf Antrag werden die Kindergartenbeiträge ganz oder teilweise vom Landkreis übernommen, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Der Anspruch ist einkommensabhängig. Anträge erhalten Sie in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen oder beim Amt für Bildung, Familie und Soziales. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises in Heidelberg, Telefonnummer: 06221 522-0 und das Amt für Bildung, Familie und Soziales zur Verfügung.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Betreuung durch Tagesmütter/-väter.
Adressen sind über das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises, Telefonnummer: 06221 522-0 erhältlich.
Umfrage zur Bedarfsermittlung für Eltern, deren Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren jetzt oder in Zukunft eine Tageseinrichtung in Sinsheim besuchen
Liebe Eltern,
um unsere Stadt noch kinder- und familienfreundlicher machen zu können, ist es für uns wichtig und erforderlich, Ihren aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen für Ihr/e Kind/er und den gewünschten Betreuungsumfang zu kennen. Dies ist vor allem dann bedeutsam, wenn das aktuelle Angebot in den Sinsheimer Einrichtungen Ihren Erfordernissen nicht entspricht.
Zurzeit gibt es in Sinsheim 23 Kindertageseinrichtungen. Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen liegen momentan zwischen 06:45 Uhr und 17:00 Uhr, die der Kinderkrippen zwischen 06:45 Uhr und 17:30 Uhr. Die genauen Öffnungszeiten und Informationen rund um die Einrichtung/en an Ihrem Wohnort bzw. in dessen Nähe sind auf unserer Homepage unter dem Bereich Kindertageseinrichtungen hinterlegt. Gerne können Sie sich auch an uns oder die jeweiligen Einrichtungsleitung wenden. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung gerne weiter.
Mit dem Fragebogen (PDF-Datei) können Sie uns Ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen. Diesen können Sie bei uns sowie in den Kindertageseinrichtungen und Verwaltungsstellen vor Ort abgeben.
Wichtige Information zum Rechtsanspruch seit 01.08.2013:
Seit dem 01. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege. Sollten Sie für Ihr ein- oder zweijähriges Kind einen Betreuungsplatz benötigen, ist es erforderlich, dies rechtzeitig über die Zentrale Vormerkung zu registrieren. Sofern Sie bereits einen Betreuungsplatz zugesagt bekommen haben, ist diese Mitteilung nicht mehr erforderlich. Wir bitten um entsprechende Beachtung!
Sollten Sie für mehrere Kinder unter sechs Jahren unterschiedlichen Betreuungsbedarf haben, bitten wir Sie, für jedes Kind einen separaten Fragebogen auszufüllen.
Weitere Exemplare und Informationen erhalten Sie bei der Stadt Sinsheim, Amt für Bildung, Familie und Soziales sowie im Internet. Zusätzlich liegen die Vordrucke in den Kindertageseinrichtungen und bei den Verwaltungsstellen der Stadtteile aus.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht jeder Betreuungswunsch umgesetzt werden kann.
Ein herzliches Dankeschön für Ihre Mithilfe.
Stadtverwaltung Sinsheim
Amt für Bildung, Familie und Soziales
Telefonnummer: 07261 404-159
Faxnummer: 07261 404-4540
E-Mail schreiben
Formular zur Angabe der im Haushalt lebenden Personen unter 18 Jahren
Liebe Eltern,
seit 01.09.2010 richten sich die Elternbeiträge nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Hier finden Sie das entsprechende Formular (PDF-Datei) (137,5 KB). Bitte füllen Sie dieses aus und geben es bei Ihrer Kindertageseinrichtung vor Ort ab.
Vielen Dank.
Ihr Amt für Bildung, Familie und Soziales