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Stadt Sinsheim

Eröffnungsbilanz

Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts wurde in Baden-Württemberg im Jahre 2009 die Grundlage für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) geschaffen. Damit wurde die landesweite Ablösung der Kameralistik durch ein neues – an die Doppik angelehntes – Rechnungswesen spätestens zum 01.01.2020 beschlossen.

Infolgedessen hat der Gemeinderat durch Entscheidungen vom 18.12.2009 und 26.01.2016 den Zeitpunkt der Umstellung für die Stadt auf den 01.01.2017 festgelegt.

Die (Eröffnungs-)Bilanz ist im NKHR von großer Bedeutung, da sie einen umfassenden Überblick über das Vermögen und den Schuldenstand der Stadt bietet und somit zu mehr Transparenz führt.

Insgesamt hat die städtische Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2017 einen Buchwert von 264.000.574,74 €. Die Verteilung auf die einzelnen Bilanzpositionen, die Vorgehensweise bei der Bilanzierung und wesentliche Erläuterungen können der Broschüre entnommen werden. 

 

Broschüre Eröffnungsbilanz  (PDF-Datei)

http://www.sinsheim.de//rathaus-service/finanzen/eroeffnungsbilanz