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Stadt Sinsheim

Erneuerbare Energien in Sinsheim

Die Stadt Sinsheim ist wie alle Städte und Gemeinden aufgefordert, ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Begrenzung der Erderwärmung zu leisten. Gleichzeitig muss die Energieversorgung verlässlich bleiben. Bei der Energiewende spielen sowohl Solarstrom als auch Strom aus Windkraftanlagen eine wichtige Rolle. Bund und Land haben einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie sowie der Windenergie beschlossen. Alle Regionen Baden-Württembergs sind aufgerufen, 1,8 Prozent ihrer Flächen für Windenergie und 0,2 Prozent für Solarenergie auszuweisen.

Windenergie

Für Baden-Württemberg hat im Mai 2019 das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Planungsgrundlage für Windenergieanlagen den so genannten Windatlas veröffentlicht. In diesem lässt sich das Windenergiepotenzial der verschiedenen Regionen ablesen. Darauf aufbauend hat sich der Rhein-Neckar-Kreis die Situation vertieft angeschaut und Potenzialanalysen für alle Kommunen im Kreis erstellen lassen.

Beide Untersuchungen zeigen deutlich, dass sich für die Windenergie geeignete Flächen vor allem in Angelbachtal und Sinsheim befinden. Auf Basis dieser Ergebnisse sprechen verschiedene Energieunternehmen Grundstückeigentümer an.

Aus diesem Grund bot die Stadt Sinsheim am 26. Juni 2023 eine erste Informationsveranstaltung zu erneuerbaren Energien an.

Informationsveranstaltung zu erneuerbaren Energien

Wie können Stadt, Gemeinderat und Ortschaftsräte gemeinsam mit den Bürgern das Thema Erneuerbare Energien in Sinsheim aktiv angehen? Welche Entscheidungsspielräume gibt es? Die Stadt Sinsheim möchte mit den Bürgern darüber ins Gespräch kommen, informieren und mit ihnen diskutieren.

  • Begrüßung durch Oberbürgermeister Jörg Albrecht
  • Einführung durch die Moderation
  • Der Rahmen für Windenergie in Baden-Württemberg
    • Nina Grimaldi, Regierungspräsidium Karlsruhe, Stabsstelle für Energiewende, Windenergie und Klimaschutz - Präsentation (PDF-Datei)
  • Potenziale für Erneuerbare Energien in Sinsheim
    • Sebastian Falke, Leiter des Amts für Stadt- und Flächenentwicklung, Sinsheim - Präsentation (PDF-Datei)
    • Ulrike Wacker, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
    • Jörg Bayer, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz
  • Windenergie und Arten-/Naturschutzaspekte
  • Fragen- und Antwortrunde: Sammlung und Beantwortung von Fragen aus dem Publikum
    • Moderierte Diskussion mit den Expertinnen und Experten
  • Abschlussrunde mit und Verabschiedung durch Oberbürgermeister Jörg Albrecht

         Moderation: Forum Energiedialog (Christiane Freitag)

Am 06. November 2023 hat der Windparkbetreiber badenova gemeinsam mit der Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger Sinsheims zu einem weiteren Informationsabend in die Dr.-Sieber-Halle eingeladen.

Informationsabend in der Dr.-Sieber-Halle

Die Stadt Sinsheim möchte den Ausbau der Windenergie auf ihrer Gemarkungsfläche verträglich und effizient gestalten. Die "badenova" hat in ihrem Untersuchungsgebiet darauf Rücksicht genommen und schlägt 10 Standorte entlang der Autobahn vor.

Im April 2024 konnten sich die Bürger in den durch die "Energieallee Sinsheim" betroffenen Ortsteilen über den aktuellen Sachstand informieren. Der Vorhabenträger "badenova" stellte sich den zahlreichen Fragen in einer Sitzung des jeweiligen Ortschaftsrats.

Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA)
Der Bau von Windkraftanalgen wird aufgrund der Fülle von notwendigen Fachgutachten nicht durch die Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim genehmigt. Stattdessen erfolgt die Zulassung von Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ein solches ist für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe immer erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden können sowie dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen.

Ist dies gewährleistet, haben die Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (§ 6 BImSchG). Das heißt, Kommunen können – bei Vorlage aller notwendigen Nachweise – die Verwirklichung eines Windparks nicht verhindern. Allerdings ist eine Kommune nicht gezwungen, ihre eigenen Flächen an Energieunternehmen zu verpachten.

http://www.sinsheim.de//wirtschaft-bauen-umwelt/umwelt/erneuerbare-energien/windenergie