Antworten zu häufig gestellten Fragen: Stadt Sinsheim

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IMMISSIONEN

Lärm

Die „technische Anleitung Lärm“ des Bundesimmissionsschutzgesetzes schreibt für Mischgebiete – also Dorfkerne oder einen Stadtteil mit Geschäften - nachts eine Lautstärke von maximal 45 dB vor. Diese TA Lärm muss für die Genehmigung von Windrädern erfüllt werden, und zwar für den maximal möglichen Schallpegel, d.h. bei hohen Windgeschwindigkeiten. Dadurch sind die Anlagen in der Realität meist leiser als vorhergesagt.

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Infraschall

Töne werden irgendwann so tief, dass sie für das Ohr nicht mehr hörbar sind. Ab dann wird von Infraschall gesprochen. Infraschall kann aber – wenn die tiefen Töne sehr laut sind - als Druckänderung oder Vibration in Ohren und Magen wahrgenommen werden, z. B. im Auto auf der Autobahn oder bei sehr lauter Musik auf einem Rockkonzert vor dem Basslautsprecher. Windenergie-Anlagen sind jedoch weder solch starke Quellen, noch werden nennenswerte mechanische Schwingungen in den Boden unter der Anlage eingeleitet.

Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 2004 kam zu dem Ergebnis, dass Infraschall von Windenergie-Anlagen für den Menschen weithin wahrnehmbar sei. Diese Studie hatte allerdings einen Umrechnungsfehler. Mittlerweile wurde die Studie zurückgezogen. Alle anderen Studien kamen zu dem Ergebnis, dass die Infraschall-Emissionen von Windenergie-Anlagen bereits ab 200 m Entfernung unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen.

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Schatten

Der Schattenwurf einer Windenergie-Anlage wird dann als belästigend empfunden, wenn der Schatten der Flügel regelmäßig eine Stelle überstreicht, an der sich Menschen aufhalten. Daher darf er nicht mehr als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr auf ein Wohngebäude fallen. Diese Werte werden bereits bei der Planung von Windparks überprüft. Der Wert wird berechnet und legt stetigen Wind, dauerhaften Betrieb, Sonnenschein und eine maximale Schattenprojektion zu Grunde. In der Praxis bedeutet das ca. 8 Stunden Schattenwurf im Jahr. Wenn die berechneten Werte höher sind als erlaubt, muss in das Windrad eine spezielle Abschalteinrichtung eingebaut werden. Ein Sensor misst dann das Licht und schaltet die Windkraftanlage aus, wenn die Grenzwerte erreicht werden.

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Blinklichter, Flugsicherung / Segelflugplatz

Moderne Windenergie-Anlagen müssen als Luftfahrthindernisse erkennbar und mit Blinklichtern ausgestattet sein, so dass Segelflieger die Hindernisse frühzeitig erkennen können. Inzwischen dürfen die Anlagen jedoch nicht mehr dauerhaft blinken, sondern müssen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, sie blinken nur noch, wenn sich ein Flugzeug in einem Umkreis von 4 km und einer Flughöhe von weniger als 600 m über dem Hindernis befindet.

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Eiswurf

Bei ungünstiger Wetterlage (hohe Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Regen und Temperaturen um den Gefrierpunkt) kann sich Eis auf den Rotorblättern bilden. Die Sensoren der Windenergie-Anlagen erkennen dies an der entstehenden Unwucht und schalten die Anlage ab. Beim Wiederanlaufen der Anlage kann dabei im ungünstigen Fall auch Eis abgeworfen werden. Deshalb sind die Betreiber verpflichtet, im Abstand der maximalen Flugweite um die Anlage herum bei Vereisung Warnschilder aufzustellen. Manche Anlagen haben auch beheizbare Flügel oder Rotorblätter mit spezieller Beschichtung, um Eisbildung zu verhindern.

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Brandschutz

Brände von Windenergie-Anlagen sind äußerst selten. Die Hersteller von Windenergie-Anlagen sind verpflichtet, zu jedem Anlagentyp ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Bereits bei der Entwicklung neuer Anlagen wird darauf Wert gelegt, brandgefährliche Stoffe zu vermeiden und zu reduzieren. Durch Sensoren wird die Anlage in einer Leitstelle permanent überwacht und bei Störungen automatisch abgeschaltet und die zuständige Feuerwehr informiert. Im Brandfall lässt diese die Anlagen kontrolliert abbrennen und verhindert mit Lösch- und Auffangvorrichtungen den Eintritt von Schadstoffen in den Boden.

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NATURSCHUTZ

Vögel und Fledermäuse

Der Ausbau der Windkraft kann sich negativ auf Vögel und Fledermäuse auswirken. Doch es kommt darauf an, wo Windräder gebaut werden. Die meisten Unfälle mit Vögeln oder Fledermäusen kommen bei Anlagenstandorten im Wald oder an Gewässern vor. In unserer Region ist vor allem der Rotmilan als eine gefährdete Vogelart zu nennen. Die Beachtung der Lage der Horste und ein ausreichender Abstand im Vorfeld der Planung für den Windpark kann Konflikte vermeiden. Auch neue Technologien wie Radar- und Kamerasysteme können verwendet werden, um den Betrieb von Windrädern zu steuern und Vögel sowie Fledermäuse rechtzeitig zu erkennen. Das inzwischen übliche Abschalten von Windrädern - etwa, wenn Zugvögel kreuzen oder wenn Fledermäuse besonders aktiv sind - kann den Vogelschlag merklich reduzieren.

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Flächenversiegelung

Der Flächenbedarf pro Windenergie-Anlage beträgt für das Fundament je nach Anlagentyp und Hersteller 350 bis 600 Quadratmeter. Der Sockel (Turm) der Anlage benötigt nur 100 m². Dieser und die zumeist geschotterte Kranaufstellfläche für etwaige Reparaturen (ca. 1.500 m²) bleiben der bisherigen Nutzung dauerhaft entzogen. Darüber hinaus sind für die Zeit der Baumaßnahmen auch Verbreiterungen von Feld- oder Waldwegen notwendig. (Zum Vergleich: Einfamilienhausgrundstücke haben in der Regel eine Fläche von 600 bis 800 m², ein Fußballfeld ca. 7.000 m²) Der Sinsheimer Gemeinderat lehnt mehrheitlich eine Verpachtung städtischer Waldflächen für Windräder ab.

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Trinkwasserschutzgebiete

In Bezug auf die geplanten Vorrangflächen für die Windenergie sind die Wasserschutzgebiete zwischen der Autobahn und Hoffenheim sowie auf Reihener Gemarkung relevant. Der Bau von Windkraft-Anlagen ist in Wasserschutzgebieten Zone 1 rechtlich ausgeschlossen. In Wasserschutzgebieten Zonen 2 und 3 ist der Bau von Windkraft-Anlagen prinzipiell möglich und muss im Rahmen des Genehmigungsverfahrens konkret geprüft werden. Um den Trinkwasserschutz sicherzustellen werden den Betreibern im Genehmigungsverfahren durch die Fachbehörden besondere Auflagen für den Bau sowie den Betrieb vorgegeben.

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Landschaftsbild

Viele Landschaften, die wir heute als "natürlich" oder "schön" empfinden, sind in Wirklichkeit das Ergebnis jahrhundertelanger menschlicher Aktivitäten. Beispiele dafür sind die Kulturlandschaften wie unsere Kraichgauer Weinberge, Trockenmauern, Heckenlandschaften und Hohlwege. Die Landwirtschaft oder Infrastruktur prägen und verändern die ursprüngliche Landschaft. Die Installation von Windrädern kann dennoch als Eingriff in eine bisher „unberührte“ Landschaft wahrgenommen werden, wenn sie das bisherige Landschaftsbild dominieren. Deshalb gibt es besonders strenge Vorgaben beispielsweise in der Nähe von bedeutenden historischen oder kulturellen Stätten. Um die Burg Steinsberg ist beispielsweise ein Abstand von mindestens 7,5 Kilometern vorgeschrieben. Außerdem ist der Umgang mit Eingriffen in Natur und Landschaft im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Demnach sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter soweit möglich zu vermeiden. Für unvermeidbare Eingriffe sieht das Gesetz vor, dass diese auszugleichen oder zu ersetzen sind. Aufgrund der Höhe und der damit verbundenen weiten Sichtbarkeit von Windenergieanlagen gelten diese i. d. R. als nicht ausgleichbar oder ersetzbar im Sinne des § 15 Abs. 2 BNatSchG, sodass ein Ersatz in Geld zu leisten ist. Die bundesrechtlichen Regelungen werden durch die Landesnaturschutzgesetze ergänzt und ausgestaltet. Form und Höhe von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen können darum in den Bundesländern variieren.

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VERSORGUNGSSICHERHEIT

Versorgungssicherheit

Versorgungssicherheit bedeutet, dass eine Versorgung mit Energie jederzeit gewährleistet ist. In der Stromversorgung entstehen durch die zunehmende Nutzung von wetterabhängigen erneuerbaren Energien Schwankungen im Angebot. Deshalb wird oft diskutiert, ob thermische Kraftwerke auch in Zukunft als Reserve bereitgehalten werden sollten, um im Falle einer zu geringen Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien einspringen zu können.

Alternativ kann Versorgungssicherheit auch durch

  • Speicher (bspw. Großbatteriespeicher),
  • Biomasse-, Wasser- und Geothermie-Kraftwerke, die sich schnell „an- und ausschalten“ lassen
  • eine erhöhte Flexibilität, zum Beispiel durch Sektorenkopplung,
  • und eine gute Verknüpfung des europäischen Strommarktes gewährleistet werden. Durch einen innerdeutschen Ausbau der Stromtrassen und gute europäische Vernetzung können räumliche Schwankungen, beispielsweise durch Großwetterlagen, ausgeglichen werden.

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Stillstand von Windenergie-Anlagen

Neben regelmäßig notwendigen Wartungs- und ggfs. Reparaturarbeiten ist in Baden-Württemberg der Artenschutz ein Grund für den Stillstand von Windenergie-Anlagen. Von Frühjahr bis Herbst und von vor Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang werden viele Windräder bei bestimmten Wetterverhältnissen abgeschaltet. Hierdurch werden Fledermäuse sehr wirksam geschützt, da diese in kalten Nächten oder bei starkem Wind nicht oder nur sehr eingeschränkt fliegen. Auch wenn es so viel Energie gibt, dass gar nicht alles eingespeist werden kann, werden in der Regel zunächst Windräder vom Netz genommen. So werden eine lokale oder regionale Überlastung des Stromnetzes und ein Stromausfall vermieden.

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Stromschwankungen und Dunkelflaute

Bei völliger Windstille erzeugen Windenergie-Anlagen keinen Strom. Solche Windstille tritt jedoch selten flächendeckend auf. Ein mögliches Szenario ist, dass Windräder in einer Region weniger als fünf Prozent ihrer Leistung liefern. Wenn das zu einer Zeit passiert, in der auch die Sonne nicht scheint, spricht man von einer Dunkelflaute. Diese tritt meist im Januar oder Februar auf. Was Wind und Sonne nicht liefern können, muss aus anderen Quellen kommen, denn das Stromnetz muss stabil gehalten werden. Produktion und Verbrauch müssen immer gleich groß sein, damit es keine Stromausfälle gibt. Dies wird durch eine stärkere Vernetzung innerhalb Deutschlands und mit anderen Ländern erreicht. Dunkelflauten können große Regionen betreffen, aber nicht ganz Europa. Batteriespeicher und Pumpspeicheranlagen helfen bei kurzfristigen Engpässen. In längeren Dunkelflauten kann der Strom vor allem aus Gaskraftwerken kommen.

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Windstärke im Kraichgau

Auch in Baden-Württemberg gibt es Lagen, die sich durchaus mit Standorten in Norddeutschland vergleichen lassen. Die mögliche Windausbeute für Sinsheim kann im Windatlas des Landes oder auch in der Potenzialstudie des Rhein-Neckar-Kreises (siehe Linkliste) abgelesen werden. Hier ist die bodennahe Windstärke im Vergleich zu den Küsten relativ gering, da Hügel, Gebäude und Wälder den bodennahen Wind abbremsen. Mit modernen Anlagen können heute aber auch hier gute Stromerträge erwirtschaftet werden.

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Finanzen / Rentabilität

Gestehungskosten

Das Fraunhofer Institut erhebt seit 2010 regelmäßig die Gestehungskosten der erneuerbaren Energien. Gestehungskosten sind alle anfallenden und laufenden Kosten. Berücksichtigt wird auch die Laufzeit der Anlage und weiterer Kosten, wie beispielsweise Anschaffungs- und Planungskosten, Betriebs- und Personalkosten und – im Falle konventioneller Kraftwerke – Brennstoffkosten. Die Berechnung der Stromgestehungskosten dient dazu, verschiedene Erzeugungsarten miteinander zu vergleichen. Sie sagt nichts darüber aus, wie wirtschaftlich eine ganz konkrete Anlage ist. Sonnen- und Windenergie-Anlagen haben niedrige Gestehungskosten, da sie keine Brennstoffe benötigen und vergleichsweise günstig gebaut werden können. Außerdem haben sie im Gegensatz zu anderen Systemen keine Prozesse mit hohen Temperaturen, was zu geringeren Wartungs- und Reparaturkosten im Vergleich zur Betriebsdauer beiträgt.

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Kosten für den Netzausbau

Ein Großteil des Stroms aus Windenergie wird vorrangig im Norden und Osten Deutschlands sowie auf See erzeugt. Der Großteil der großen Stromverbraucher in der Industrie befinden sich aber bei uns, im Süden und Westen Deutschlands. Der im Norden erzeugte Strom muss also hierher transportiert werden. Die Kosten des Netzausbaus werden über die Preisgestaltung an die Verbraucher weitergegeben. Sie machen aktuell fast ein Viertel des Strompreises aus.

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Recycling und Rückbau

Der vollständige Rückbau einer Windenergie-Anlage (auch der Fundamente, Kabel und Wege) ist Teil der Genehmigung. Er wird über eine hinterlegte Bankbürgschaft durch die Anlagenbetreiber vor Baubeginn abgesichert. Die Bürgschaft sichert den Rückbau im Falle einer Insolvenz des Betreibers ab. Je nach Anlagentyp können 85-90% der Bestandteile eines Windrads recycelt werden. Dies betrifft vor allem die Beton- und Stahlanteile des Fundaments, des Turms und des Maschinenhauses. Auch Kupfer, Aluminium und diverse andere Metalle aus Leitungen, Generator, Transformator und Umrichter werden zurückgewonnen. Betriebsflüssigkeiten: z.B. Öle können durch raffinieren und aufarbeiten wieder nutzbar gemacht werden. Beim Recycling der Rotorblätter gibt es aktuell noch die größten Herausforderungen. Durch die sehr speziellen Verbundstoffe der (meisten) Rotorblätter ist das Trennen der Materialien erschwert.

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Wertverlust von Eigenheimen

Das Geschehen auf dem Immobilienmarkt hängt von vielen komplexen Faktoren ab, weswegen es sehr schwierig ist, einen direkten Zusammenhang des Kaufpreises mit dem Vorhandensein einer Windenergie-Anlage herzustellen. Maßgeblich bestimmen die demografische Entwicklung, die Anbindung an Verkehrswege aber auch deren Verkehrsbelastung, die Versorgungsinfrastruktur (z.B. Glasfaseranschluss) sowie das Angebot an verfügbarem (Neu-)Bauland, die Baupreise und die Finanzierungskosten die Immobilienwerte. Die Entwicklung der Verkaufspreise von Gebäuden in der Nähe von Windparks ist in zahlreichen Studien untersucht worden. Ein Zusammenhang von Windenergie-Anlagen und Preisentwicklung ließ sich nicht nachweisen. Allerdings kann bereits die Annahme der Immobilienverkäufer, dass Windenergie-Anlagen wertmindernd wirken dazu führen, dass von vorneherein niedrige Preise aufgerufen werden.

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