Erneuerbare Energien in Sinsheim
Die Stadt Sinsheim ist wie alle Städte und Gemeinden aufgefordert, ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Begrenzung der Erderwärmung zu leisten. Gleichzeitig muss die Energieversorgung verlässlich bleiben. Bei der Energiewende spielen sowohl Solarstrom als auch Strom aus Windkraftanlagen eine wichtige Rolle. Bund und Land haben einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie sowie der Windenergie beschlossen. Alle Regionen Baden-Württembergs sind aufgerufen, 1,8 Prozent ihrer Flächen für Windenergie und 0,2 Prozent für Solarenergie auszuweisen.
Als Auftakt fand am 26. Juni 2023 im Sitzungssaal des Rathauses eine Infoveranstaltung der Stadt Sinsheim statt.
„Potenziale für erneuerbare Energien in Sinsheim“
Wie können Stadt, Gemeinderat und Ortschaftsräte gemeinsam mit den Bürgern das Thema Erneuerbare Energien in Sinsheim aktiv angehen? Welche Entscheidungsspielräume gibt es? Die Stadt Sinsheim möchte mit den Bürgern darüber ins Gespräch kommen, informieren und mit ihnen diskutieren.
- Begrüßung durch Oberbürgermeister Jörg Albrecht
- Einführung durch die Moderation
- Der Rahmen für Windenergie in Baden-Württemberg
- Nina Grimaldi, Regierungspräsidium Karlsruhe, Stabsstelle für Energiewende, Windenergie und Klimaschutz - Präsentation (PDF-Datei)
- Potenziale für Erneuerbare Energien in Sinsheim
- Sebastian Falke, Leiter des Amts für Stadt- und Flächenentwicklung, Sinsheim - Präsentation (PDF-Datei)
- Ulrike Wacker, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
- Jörg Bayer, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz
- Windenergie und Arten-/Naturschutzaspekte
- Yassin Cherid, Dialogforum Energiewende und Naturschutz - Präsentation (PDF-Datei)
- Fragen- und Antwortrunde: Sammlung und Beantwortung von Fragen aus dem Publikum
- Moderierte Diskussion mit den Expertinnen und Experten
- Abschlussrunde mit und Verabschiedung durch Oberbürgermeister Jörg Albrecht
Moderation: Forum Energiedialog (Christiane Freitag)
Im Windatlas Baden Württemberg lässt sich das Windenergiepotenzial bestimmter Flächen ablesen. Flächen, auf denen Solarparks nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz betrieben werden können, findet man im Energieatlas Baden Württemberg. Der Rhein-Neckar-Kreis hat sich im vergangenen Jahr für alle Kommunen im Kreis die Situation vertieft angeschaut und Potenzialanalysen (PDF-Datei) erstellen lassen, in denen Verbrauch, Erzeugung und künftiger Bedarf beziffert werden.
Verordnung zur Änderung der Landschaftsschutzgebiete "Unteres und Mittleres Elsenztal", "Bergstraße Nord", "Bergstraße Süd", "Neckartal I - Kleiner Odenwald", "Neckartal II - Eberbach", "Neckarbischofsheimer Höhen", "Westlicher Kraichgau": Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt als untere Naturschutzbehörde, die Verordnungen über die oben genannten Landschaftsschutzgebiete (LSG) zu ändern. In den LSG soll die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen zur Energieerzeugung sowie der zugehörigen Nebenanlagen auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und in einer Entfernung von bis zu 500 Metern längs von Autobahnen oder Schienenwegen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erlaubt werden.
Der Entwurf der Verordnung, die Würdigung/Begründung, die Potenzialanalyse und die Karte der derzeitigen Potenzialflächen sowie die bisherigen Verordnungstexte können in der Zeit vom 19.09.2023 bis einschließlich 19.10.2023 auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis unter der Rubrik „Aktuelles“, „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen während des Auslegungszeitraums auch zur kostenlosen Einsicht durch jedermann beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Muthstr. 4, 74889 Sinsheim, Zimmer 224, Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr aus. Bedenken und Anregungen können hier während der Auslegungsfrist mündlich (zur Niederschrift), schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden.
Zur Vorabinformation können Sie sich hier über die bisherigen Verordnungstexte informieren:
- 2023-08-31 Bekanntmachungstext Öffentlichkeit LSG Sammeländerung (PDF-Datei)
- LSGVO Unteres und Mittleres Elsenztal, Stand 29.09.2016 (PDF-Datei)
- LSGVO Bergstraße Nord (PDF-Datei)
- LSGVO Bergstraße Süd (PDF-Datei)
- LSGVO Neckartal I - Kleiner Odenwald (PDF-Datei)
- LSGVO Neckartal II - Eberbach (PDF-Datei)
- LSGVO Neckarbischofsheimer Höhen (PDF-Datei)
- LSGVO Westlicher Kraichgau (PDF-Datei)