Biotopverbundplanung: Stadt Sinsheim

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Biotopverbundplanung

In Baden-Württemberg sind alle Kommunen seit 2020 durch § 22 NatSchG zur Erstellung einer kommunalen Biotopverbundplanung (BVP) verpflichtet. Die kommunale BVP überprüft und konkretisiert den Fachplan Landesweiter Biotopverbund auf kommunaler Ebene. Ziele sind Schutz und Vernetzung von Lebensräumen, der Schutz von Pflanzen- und Tierarten (Auswahl konkreter Zielarten für die lokale Situation) und die Förderung eines regionaltypischen Landschaftsbildes.

Wie läuft die Planung ab?

Die Planung wird durch ein beauftragtes Fachbüro erstellt. Die Planungsinhalte sind verbindlich vorgegeben und Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch das Land. Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) berät und begleitet die Kommune während des gesamten Planungsprozesses und bei der anschließenden Maßnahmenumsetzung. Die interessierte Öffentlichkeit und die zuständigen Fachbehörden werden im Laufe der Planung an mehreren Punkten einbezogen.

Wie kann ich meine Sachkenntnis in die Planung einbringen?

Während des Planungsprozesses finden mehrere Veranstaltungen für die interessierte Öffentlichkeit und die besonders betroffenen Interessensgruppen (Flächeneigentümerinnen und –eigentümer, Landwirtinnen und –wirte, Jägerinnen und Jäger, lokale Naturschutzgruppen) statt. Dazu gehören auch Vor-Ort-Begehungen. Alle Veranstaltungstermine werden rechtzeitig im Stadtanzeiger sowie auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

Was bedeutet die BVP für Flächeneigentümer und Landwirte?

Es besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen der BVP. Werden jedoch Maßnahmen umgesetzt, können hierfür Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Welche Vorteile bietet die BVP?

Durch Biotopverbundmaßnahmen werden Lebensräume räumlich und funktional miteinander vernetzt. Die Maßnahmen dienen dem Erhalt der Artenvielfalt und werten das Landschaftsbild durch zusätzliche Strukturelemente auf. Für die Umsetzung von Maßnahmen aus der BVP können Fördermittel nach Landschaftspflegerichtlinie beantragt werden. Der Fördersatz für Maßnahmen auf Grundlage der BVP beträgt 70 %. Die BVP liefert für zukünftige Planungsvorhaben einen „Maßnahmenpool“ an möglichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dadurch reduziert sich der Planungsaufwand, insbesondere bei der Fortschreibung des Landschaftsplans, deutlich.

Wer trägt die Kosten der BVP?

Die Erstellung einer BVP wird zu 90 % aus Mitteln des Landes gefördert. Die Kommune trägt somit nur 10 % der Planungskosten, ca. 25.000 bis 35.000 €.