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Stadt Sinsheim

Sanierungsgebiete

Die Stadterneuerung ist für die Stadt Sinsheim seit vielen Jahren eine Schwerpunktaufgabe. Ziel ist die Beseitigung von städtebaulichen und funktionalen Problemen und dadurch eine attraktive Gestaltung sowohl der Innenstadt mit angrenzenden Bereichen als auch der Ortskerne in den Stadtteilen. Der Wandel unserer Gesellschaftsstruktur, die Orientierung hin zu einer vermehrt digitalen Welt und der Funktionswandel in einzelnen Quartieren erfordert es, mit einem innovativen Stadtentwicklungskonzept, die Themen weiterhin gemeinsam und integriert zu betrachten.

Wesentlicher Bestandteil der städtebaulichen Erneuerung ist eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele durch das Land oder den Bund. Zusätzlich setzt die Stadt Sinsheim selbst finanzielle Mittel ein, um eigene Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen und private Modernisierungen oder Ordnungsmaßnahmen zu unterstützen.

Das Baugesetzbuch und die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg bilden den rechtlichen Rahmen der städtebaulichen Erneuerung, allgemeine Informationen zur Städtebauförderung erhalten Sie beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Aktuell gibt es in Sinsheim drei aktive Gebiete der städtebaulichen Erneuerung.

Wiesental Innenstadt-Ost

Förderprogramm
Bund-/Länderprogramm

SZP Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)

Mit dem Programm sollen insbesondere Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen gefördert werden, die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Die Finanzhilfen sollen einen Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen sowie zur Stärkung des Zusammenhalts im Quartier leisten.

Förderrahmen
Der Förderrahmen beläuft sich auf 10.666.667 Euro

Fördermittel
Bislang ausbezahlte Fördermittel: 6.400.000 Euro

Förderschwerpunkt
Grundlegende Erneuerung städtischer Infrastruktur und Liegenschaften, in gleichem Maße eine nachhaltige Modernisierung von Privatgebäuden.

Ortskern Steinsfurt

Förderprogramm
Landessanierungsprogramm LSP

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden jährlich mit beachtlichen Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Fördergegenstand ist der vieljährige Sanierungs- bzw. Entwicklungsprozess als Gesamtmaßnahme in einem genau abgegrenzten Gebiet, nicht die einzelne Maßnahme. Die Förderung erfolgt in Baden-Württemberg als Gesamtförderung des Sanierungsprozesses.

Förderrahmen
Der Förderrahmen beläuft sich auf 2.500.000 Euro

Fördermittel
Bislang ausbezahlte Fördermittel: 1.000.993 Euro

Förderschwerpunkt
Grundlegende Erneuerung von Gebäuden, in gleichem Maße die Beseitigung abgängiger Bausubstanz um eine zeitgemäße bauliche Nutzung der Flächen im Bereich des Ortskerns zu ermöglichen

Innenstadt-West

Die Sanierungssatzung für das Gebiet wurde am 08.12.2020 durch den Gemeinderat der Stadt Sinsheim beschlossen.

Bis zur Aufnahme in ein Förderprogramm besteht für Privateigentümer unter Umständen die Möglichkeit einer höheren steuerlichen Abschreibung von privaten Investitionsmaßnahmen.

http://www.sinsheim.de//wirtschaft-bauen-umwelt/bauen-wohnen/sanierungsgebiete