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Stadt Sinsheim

Verkehrswertgutachten

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z.B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Immobilienwert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert nach § 194 BauGB feststellen zu lassen. Die Verkehrswertermittlung wird durch den gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Sinsheim auf Antrag durchgeführt. Hierfür werden Gebühren nach der aktuellen Satzung erhoben:

Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens...

... senden Sie uns bitte den Antrag sowie die Objektinformationen durch den Eigentümer zu.

http://www.sinsheim.de//wirtschaft-bauen-umwelt/bauen-wohnen/gutachterausschuss/verkehrswertgutachten