Verkehrswertgutachten
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z.B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Immobilienwert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert nach § 194 BauGB feststellen zu lassen. Die Verkehrswertermittlung wird durch den gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Sinsheim auf Antrag durchgeführt. Hierfür werden Gebühren nach der aktuellen Satzung erhoben:
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens...
... senden Sie uns bitte den Antrag sowie die Objektinformationen durch den Eigentümer zu.