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Stadt Sinsheim

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. 

Er ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein. Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert ist daher gegebenfalls durch entsprechende Zu- und/oder Abschläge an die Verhältnisse des Bewertungsgrundstücks wertmäßig anzupassen.

Ansprüche gegenüber dem Träger der Bauleitplanung bzw. der Baugenehmigungsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

  • BORIS-BW

Die Bodenrichtwerte finden Sie unter BORIS-BW, das Informationsblatt (PDF-Datei) erklärt wichtige Funktionen.

  • BORIS-BW Grundsteuer B 2022

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B 2022 finden Sie unter BORIS-BW Grundsteuer B. In den örtlichen Fachinformationen GAA Sinsheim (PDF-Datei) finden Sie weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten.

Allgemeine Informationen (PDF-Datei) zur Festlegung der Bodenrichtwerte und Hinweise zur Grundsteuer.

http://www.sinsheim.de//wirtschaft-bauen-umwelt/bauen-wohnen/gutachterausschuss/bodenrichtwerte