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Stadt Sinsheim

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Flächennutzungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das jeweilige Verfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 Baugesetzbuch.

  • Planungshorizont 10 bis 15 Jahre
  • Darstellung der von der Gemeinde beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklung in der Art der Bodennutzung
  • Erstellung flächendeckend für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
  • grobmaschig, nicht parzellenscharf
  • Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung
  • Entfaltung einer verwaltungsinternen Bindungswirkung, Entwicklungsgebot für verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne)
  • Beschluss des Flächennutzungsplans durch die Gemeindevertretung
  • Genehmigungspflicht durch die höhere Verwaltungsbehörde
  • keine unmittelbare Bindungswirkung für den Bürger
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