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Stadt Sinsheim

Erhaltungssatzung

Die Gartenstadt entstand in den 1920er Jahren im Bereich um den Heinrich-Hagmaier-Platz. Zwischen 1930 und 1960 wurde die Gartenstadt entlang der General-Sigel-Straße nach Osten erweitert. Das zusammenhängende Quartier dient als einzigartiges bauhistorisches Erbe der damaligen Zeit und stellt heute ein städtebaulich homogenes und attraktives Wohngebiet dar.

"Gartenstadt / Osterweiterung Gartenstadt"

Der Gemeinderat hat am 23.07.2018 die Erhaltungssatzung "Gartenstadt / Osterweiterung Gartenstadt" nach § 172 Abs 1. Nr. 1 BauGB beschlossen. Der Grund dafür ist ein schleichender Verlust und eine Überformung der historischen städtebaulichen Struktur des ersten klassischen Neubaugebiets Sinsheims durch Sanierungsmaßnahmen und Abbrüche bzw. Neubauten. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich der Gartenstadt und Osterweiterung Gartenstadt in Sinsheim zwischen der Friedrich-Ebert-Straße, der Leibnizstraße, der westlichen Werderstraße und beidseitig der nördlichen General-Sigel-Straße. Am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Stadtanzeiger vom 09.08.2018 ist die Satzung in Kraft getreten.

Ein wesentliches Ziel der Satzung ist der Erhalt der bestehenden prägenden Bebauung und der zugeordneten Grün- und Freiflächen. Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung bedürfen der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Neuerrichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Änderungen am äußeren Erscheinungsbild müssen mit der Stadt abgestimmt und von ihr genehmigt werden. Das gilt auch für an sich nach LBO Baden-Württemberg bauordnungsrechtlich genehmigungs- oder verfahrensfreie Vorhaben. Der Antrag auf Genehmigung ist bei der Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim zu stellen. Die Beurteilung der beantragten Maßnahmen orientiert sich an den der Satzung angehängten Regelungen und dazugehörigen Begründung. Bei Verstößen gegen die Erhaltungssatzung können Bußgelder gemäß § 213 Abs. 2 BauGB bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

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