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Stadt Sinsheim

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das jeweilige Verfahren wird durch einen Beschluss des Gemeinderates eingeleitet.

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan nach § 9 Baugesetzbuch.

  • wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
  • bezieht sich auf einen abgegrenzten räumlichen Bereich des Gemeindegebietes
  • enthält zeichnerische und textliche Festsetzungen über die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken (Regelung, wie die Grundstücke bebaut werden können) und eine städtebauliche Begründung
  • entfaltet Wirkung in der Zukunft - bestehende bauliche Anlagen und Nutzungen genießen Bestandsschutz
  • Rechtsgrundlage für Bodenordnungs- und Erschließungsmaßnahmen sowie Baugenehmigungen
  • hat den Charakter eines Ortsgesetzes (Satzung) und damit Rechtsverbindlichkeit

Besondere Verfahren
Für das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB sowie das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB gelten abweichende Beteiligungsregelungen. Die oben beschriebenen Beteiligungsschritte sind in diesen beiden Verfahren nur teilweise erforderlich. Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes, entfällt die frühzeitige Beteiligung. Verfahren gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden ebenfalls in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.

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