Beteiligung der Öffentlichkeit
Zu dem Verfahren zählt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, die in zwei Stufen erfolgt:
1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB
Wenn keine Dateien vorhanden sind, findet derzeit keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB – (Offenlage)
Wenn keine Dateien vorhanden sind, findet derzeit keine Beteiligung der Öffentlichkeit statt.