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Stadt Sinsheim

Beteiligung der Öffentlichkeit

Zu dem Verfahren zählt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, die in zwei Stufen erfolgt:

1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB

Wenn keine Dateien vorhanden sind, findet derzeit keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB – (Offenlage)

Wenn keine Dateien vorhanden sind, findet derzeit keine Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

http://www.sinsheim.de//wirtschaft-bauen-umwelt/bauen-wohnen/bebauungsplaene/oeffentlichkeitsbeteiligung