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Stadt Sinsheim

Informationspflichten nach VOB/A und UVgO

Die folgende Liste informiert gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A (Bauleistungen) über Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, deren Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt, beziehungsweise Freihändige Vergaben, deren Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen. Der Ort der Ausführung liegt jeweils im Stadtgebiet Sinsheim.

Sie informiert außerdem nach § 30 UVgO (Sonstige, insbesondere Lieferleistungen) über Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben, jeweils ohne Teilnahmewettbewerb, ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Ab sofort können die vergebenen Aufträge auf der Seite www.auftragsboerse.de eingesehen werden.

Weiterführende Informationen und Links

Information der Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg:
Die öffentliche Hand als Kunde (PDF-Datei)

http://www.sinsheim.de//wirtschaft-bauen-umwelt/ausschreibungen