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Stadt Sinsheim

Räum- und Streupläne

Für einen organisationssicheren Winterdienst auf den Straßen wurde ein aktueller und erfüllbarer Räum- und Streuplan für das Straßennetz vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Der Stadt obliegt die Verkehrssicherungspflicht für Straßen, Wege und Plätze. Hierunter gefasst ist auch der Winterdienst - die Räum- und Streupflicht. Für die Gehwege ist der Winterdienst mit der Streupflichtsatzung (PDF-Datei) vom 17.10.1989 auf die Anlieger übertragen.

Der neue Räum- und Streuplan der Gesamtstadt wurde zusammen mit den Ortsvorstehern ausgearbeitet. Hierbei wurde geregelt, welche Verkehrsstraßen geräumt und welche untergeordneten Verkehrsstraßen in der Zukunft nicht mehr geräumt werden.

Während der Wintermonate wird es generell als zumutbar erachtet, in untergeordneten Verkehrsbereichen und außerhalb der geschlossenen Ortslagen auf winterliche Verhältnisse zu treffen. Es gehört zur Sorgfaltspflicht jedes Fahrzeugführers, hierfür durch eine entsprechende rechtzeitige Umrüstung des Fahrzeuges und Anpassen des Fahrverhaltens Vorsorge zu treffen.

Eine Räum- und Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften besteht nur bei verkehrswichtigen und besonders gefährlichen Stellen. Auf den Gemeindeverbindungsstraßen sind solche Bereiche nicht bekannt.

  • Dringlichkeitsstufe 1 (rote Strecken) = sofortige Räumung und Streuung
  • Dringlichkeitsstufe 2 (orange Strecken) = Räumung und Streuung unmittelbar nach Stufe 1
  • Dringlichkeitsstufe 3 (gelbe und grüne Strecken)  = Räumung / Streuung nach Stufe 1+2

Blau gekennzeichnete Strecken = NUR Räumung

Bundesstraßen (gestrichelte Strecken) = Räumung durch Straßenmeisterei Neckarbischofsheim.

http://www.sinsheim.de//stadt-info/mobilitaet/rund-ums-auto/raeum-und-streuplaene