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Stadt Sinsheim

Online-Anhörung

Portal zur Online-Anhörung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Für die Online-Anhörung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Anhörungsbogen oder
  • Zeugenfragebogen oder
  • Verwarnungsgeldangebot

Diese Seite leitet Sie Schritt für Schritt durch das weitere Verfahren. Ihre Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung zu uns übertragen. Wenn Sie länger als 30 Minuten keine Eingaben vornehmen (oder nicht auf einen Link klicken), wird Ihre Sitzung aus Sicherheitsgründen beendet und es werden alle bereits getätigten Eingaben gelöscht. Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Sie können Ihre Äußerung weiterhin auf dem Postweg übersenden. Die unberechtigte Nutzung der übermittelten Anmeldedaten kann einen Straftatbestand darstellen.

Anträge

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 41 Landesglücksspielgesetz (LGLÜG)

Hier finden Sie das passende Formular zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle. Dieses können Sie am PC ausfüllen und ausdrucken, müssen es aber noch händisch unterschreiben und zur Stadtverwaltung senden.

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung

Gemäß Sondernutzungssaatzung kann Folgendes beantragt werden:

  • Plakatierung von Veranstaltungen
  • Infostände
  • Verteilung von Werbematerial
  • Aufstellen von Kundenstoppern, Warenträgern aller Art
  • Außenbewirtungsflächen

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung (PDF-Datei)

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO

Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.

Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen: Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise Telefon, Gas, Wasser udn Strom)

  • Aufstellen eines Baustellengerüstes
  • Aufstellen eines Containers
  • Aufstellen von Arbeitsgeräten (z.B. Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
  • Abstellen von Baumaterial (z.B. Steine und Erde)

Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.

Hinweis: Parkbuchten und Grünstreifen zählen ebenfalls zum öffenlichen Straßenraum.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen
  • Ggf. bei Einsatz von Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne sowie Signalzeitenpläne mit Einsatzzeiten einzureichen

Frist/Dauer

Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

Der Antrag sollte spätestens 14 Arbeitstage vor der geplanten Nutzung bei der Verkehrsbehörde Sinsheim per E-Mail gestellt werden: E-Mail schreiben.

http://www.sinsheim.de//rathaus-service/buergerservice/onlinedienste/ordnungsamt