Trinkwasserüberwachung

Leitungswasser hat in Deutschland Trinkwasserqualität. Dafür sind strenge Kontrollen notwendig. Im Rahmen der im Jahr 2011 novellierten Trinkwasserverordnung wurde u.a. eine eine Pflicht zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen eingeführt. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.

Wichtige Links und Downloads rund um die Trinkwasserverordnung finden Sie hier:

Informationen zur Trinkwasserverordnung

Untersuchungspflicht nach der Trinkwasserverordnung

Liste der Baden-Württembergischen Trinkwasserinstitute

Empfehlungen des Umweltbundesamtes für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung vom 14.12.2012 (76 KB)

Informationen zu Bisphenol A

Kontakt

Fragen zum Thema Trinkwasser beantwortet das Gesundheitsamt unter
Tel. 06221 522-1815
E-Mail: trinkwasser@rhein-neckar-kreis.de

Gesundheitsamt
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg
Telefon 06221 522-1872
Fax 06221 522-1840

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 07:30-12:00 Uhr
Mi 07:30-17:00 Uhr
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