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Stadt Sinsheim

Stadtanzeiger

Der Stadtanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Sinsheim. Er erscheint wöchentlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet verteilt. Neben der Druckversion steht der aktuelle Stadtanzeiger als PDF-Datei (freitags ab 12:00 Uhr) auf der Homepage des Verlages zur Verfügung.

Vereine
Möchten Sie von Ihrem Sinsheimer Verein oder Ihrer Organisation redaktionelle Beiträge im Stadtanzeiger abdrucken, dann können Sie diese bei der Stadtverwaltung einreichen. Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Alle weiteren Regelungen finden Sie in der Richtlinie zur Veröffentlichung des redaktionellen Teils des Sinsheimer Stadtanzeigers dem "amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Sinsheim". Für die Erstellung des Stadtanzeigers wird vom Verlag der Einsatz eines Redaktionssystems angeboten, welches das Senden von E-Mails oder Papier überflüssig macht. Die Nutzung erfolgt über das Internet mit einer Benutzerkennung und Passwort. Sofern Sie regelmäßig Beiträge für den Stadtanzeiger liefern, möchten wir Sie bitten, dieses System zu nutzen. Bitte setzen Sie sich mit der Stadtverwaltung unter Telefonnummer: 07261 404-124 oder per E-Mail in Verbindung. Sie erhalten dann per E-Mail die Zugangsdaten.

Private oder gewerbliche Anzeigen
Wenn Sie eine private oder gewerbliche Anzeige (z.B. Hochzeitsanzeige, Danksagung, Todesanzeige, Firmenanzeige etc.) aufgeben möchten, wenden Sie sich gerne an den Verlag der Nussbaum-Medien unter Telefonnummer: 06227 54490.

Infos

Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im redaktionellen Teil des Sinsheimer Stadtanzeigers, dem "Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Sinsheim": Redaktionsstatut (PDF-Datei)

Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss ist für alle Rubriken (Gesamtstadt, Zentralort und alle Stadtteile) montags um 11:00 Uhr (bei Feiertagen sind Abweichungen möglich).

http://www.sinsheim.de//rathaus-service/aktuelles-presse/stadtanzeiger