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Stadt Sinsheim

Bauschuttablagerungen

Artikel vom 27.07.2022

Schaden für Umwelt und Mitmenschen. Es drohen Geldbußen.

Die Fälle von illegalen Müll-, Grüngut- und Bauschuttablagerungen auf Gemarkungsgebiet der Großen Kreisstadt Sinsheim häufen sich in letzter Zeit. Aus Sicht des Naturschutzes stellt dies ein massives Problem.

Auch für die betroffenen privaten Grundstückseigentümer stellt die illegale Entsorgung von Müll, Grüngut und Bauschutt ein großes Ärgernis dar, da diese den Abfall auf eigene Kosten entsorgen und für etwaige Schäden selbst aufkommen müssen.

Bei öffentlichen Grundstücken gehen die Entsorgungskosten zu Lasten aller Gemeindeeinwohner.

Wer Müll, Grüngut, Bauschutt, etc. im Bereich von Feld- bzw. Waldwegen (auch auf sogenannten Erdwegen), auf Böschungen oder auf anderen Grundstücken, also außerhalb der zugelassenen Abfallentsorgungsanlage, nach Maßgabe der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zwischenlagert, ablagert oder behandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder bei Gefährdung der Umwelt sogar eine Straftat.

Die Beseitigung der Ablagerungen führen zu einem hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand, der aus Sicht der Gemeindeverwaltung vermeidbar ist.

Umweltsünder riskieren nicht nur eine empfindliche Strafe, die in die Tausende Euro gehen kann, sie prellen auch sich selbst. Denn viele jener Abfälle können unentgeltlich oder gegen eine geringe Gebühr bei der Kreismülldeponie und bei mobilen Sammlungen entsorgt oder sogar zu Hause abgeholt werden.

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