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Stadt Sinsheim

Akute Waldbrandgefahr

Artikel vom 12.07.2022

Kreisforstamt sperrt Feuer- und Grillstellen in allen Wäldern im Rhein-Neckar-Kreis / Sperrung gilt ab einschließlich Donnerstag, 14. Juli, und bis auf Widerruf 

Nachdem am Fronleichnamswochenende bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene wegen akuter Waldbrandgefahr gesperrt werden mussten, weitet das Kreisforstamt die Sperrungen nun auf das gesamte Kreisgebiet aus. Die Sperrung gilt ab einschließlich Donnerstag 14. Juli, und bis auf Widerruf für alle Feuer- und Grillstellen, die sich im Wald oder am Waldrand befinden. 

Das Kreisforstamt muss den Wald in dieser brenzligen Situation unbedingt vor zusätzlichen Gefahren und Belastungen schützen. Da bei dieser Witterung jeder Funke einen Waldbrand auslösen kann, müssen die Grillstellen leider geschlossen werden. Vorsorglich weist das Kreisforstamt in diesem Zusammenhang nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden.  

Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrungen und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

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