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Stadt Sinsheim

Jagdverpachtung

Artikel vom 28.12.2021

Ausschreibung zur Jagdverpachtung

Die Jagdgenossenschaft Sinsheim, vertreten durch den Gemeinderat der Stadt Sinsheim als Jagdvorstand, verpachtet zum 01. April 2022 die gemeinschaftlichen Jagdbezirke für die Dauer von 12 Jahren neu.

Für den Jagdbogen Sinsheim I können sich Interessenten bis spätestenszum 15. Februar 2022 schriftlich bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Wilhelmstr. 14-18, 74889 Sinsheim bzw. per E-Mail bewerben.

Der Jagdbogen Sinsheim I umfasst eine bejagbare Fläche von rund 588 Hektar.

Bewerber, die bisher noch nicht Pächter bzw. Mitpächter im Bereich der Stadt Sinsheim waren, haben ihre Jagdpachtfähigkeit im Rahmen der Bewerbung nachzuweisen. Für die Einräumungen von Begehungsrechten gelten mit Ausnahme des Vorliegens der Jagdpachtfähigkeit die gleichen Vergabevoraussetzungen. Mit der Abgabe der Bewerbung werden die Jagdpachtbedingungen anerkannt, die zuvor eingesehen werden können.

Für Rückfragen steht das Kämmereiamt telefonisch unter Telefonnummer: 07261 404-317 sowie Telefonnummer: 07261 404-318 gerne zur Verfügung.

Unterlagen können während den Geschäftszeiten bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Kämmereiamt, Zimmer 249 eingesehen werden.

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