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Stadt Sinsheim

Termine erforderlich

Artikel vom 23.11.2021

Schutz von Besuchern und Mitarbeitern: Termine nach Vereinbarung bei der Stadtverwaltung Sinsheim

Seit dem 17. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe des dreistufigen Corona-Warnsystems.

Die zurückliegenden, durchweg positiven Erfahrungen im Hinblick auf das Termin-Erfordernis in der jüngeren Vergangenheit haben die Verwaltung darin bestärkt, diese Vorgehensweise zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter nun wieder umzusetzen. Durch die Terminvereinbarungen entstehen keine Wartezeiten, und die Zahl der gleichzeitig aufkommenden Kunden wird auf ein Mindestmaß begrenzt.

Termine sind grundsätzlich in folgenden Zeiträumen möglich:

  • Montag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr (Bürgerbüro bis 18:00 Uhr)
  • Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Für Termine in den Verwaltungsstellen der Stadtteile gelten die dort sonst üblichen Sprechzeiten.

Termine können unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:

  • Ausländerbereich allgemein Telefonnummer: 07261 404-241
  • Ausländerbereich Asyl Telefonnummer: 07261 404-173
  • Baurecht Telefonnummer: 07261 404-146
  • Bürgerbüro Telefonnummer: 07261 404-136
  • Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten Telefonnummer: 07261 404-392
  • Ordnungsamt (sonstige Anliegen) Telefonnummer: 07261 404-247
  • Rente Telefonnummer: 07261 404-154
  • Schule / Kita Telefonnummer: 07261 404-159
  • Wohngeld Telefonnummer: 07261 404-169

Für Termine in anderen Angelegenheiten vermittelt gerne die Telefonzentrale unter Telefonnummer: 07261 404-0.

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