Seite drucken
Stadt Sinsheim

Einseitige Sperrung Friedrichstraße

Artikel vom 13.02.2024

Einbahnstraßenregelung ab dem 19. Februar

Ab dem 19. Februar wird die Friedrichstraße in Fahrtrichtung Hauptstraße ab der Einmündung Schwimmbadweg gesperrt. Umleitungen werden ausgeschildert. Die Fahrt in Gegenrichtung (von der Hauptstraße über die Friedrichstraße in Richtung Neulandstraße) bleibt frei. Eine entsprechende Einbahnstraßenregelung wird eingerichtet.

Im Zeitraum der einseitigen Sperrung kann es zu Verspätungen auf allen Buslinien im Stadtgebiet kommen. Bei den Stadtbuslinien 771 und 772 entfallen die Haltestellen Sparkasse, Altes Rathaus und Grabengasse.

Grund der Maßnahme sind Arbeiten am Fernwärmenetz. Die Einbahnstraßenregelung bleibt bis voraussichtlich 15. März bestehen.

http://www.sinsheim.de//rathaus-service/aktuelles-presse/pressemitteilungen