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Stadt Sinsheim

Vereinsförderung 2025

Artikel vom 24.01.2024

Abgabefrist 31.05.2024

Alle gemeinnützigen Vereine, die ihren Sitz in Sinsheim haben, können bis zum 31.05.2024 einen Antrag auf Vereinsförderung bei der Stadtverwaltung Sinsheim stellen. Neben der finanziellen Unterstützung können förderwürdige Vereine auch die städtischen Räumlichkeiten vergünstigt nutzen. Weitere Einzelheiten zur Antragsstellung und detaillierte Informationen zur Vereinsförderung lassen sich der städtischen Homepage entnehmen. Hier steht auch das Antragsformular zur Verfügung. Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass Anträge, die nach dem 31.05.2024 eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Vereine, die dem Aufruf der Stadt Sinsheim gefolgt sind und ihre Einwilligung zur Aufnahme in die neue Vereinsliste erteilt haben, erhalten alle Informationen zur Vereinsförderung zusätzlich per Post.

Bei Rückfragen zur Vereinsförderung steht Herr Joshua Ewald, Abteilung Kultur, Sport und Vereine, telefonisch unter Telefonnummer: 07261 404-166 oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Rückfragen zur Belegung städtischer Räumlichkeiten beantwortet gerne Frau Karin Blum, Abteilung Immobilienmanagement, telefonisch unter Telefonnummer: 07621 404-314 oder per E-Mail.

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