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Stadt Sinsheim

Änderung der Landesbauordnung

Artikel vom 19.01.2024

Die Landesbauordnung wurde im Zuge der Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren zum 25.11.2023 geändert (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 24.11.2023 Nr.20, Seite 422ff). Damit wurden auch folgende Änderungen beschlossen, welche die Bauherren und die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) an ein Bauvorhaben unmittelbar betreffen:

Antragseinreichung

Anträge und Bauvorlage sind ab sofort direkt bei der unteren Bauchrechtsbehörde in Sinsheim einzureichen. Die Gemeinden Angelbachtal und Zuzenhausen werden vom Baurechtsamt entsprechend informiert.

Jede Abweichung oder notwendige Ausnahme oder Befreiung ist mit dem Bauantrag gesondert zu beantragen. Das Antragsformular ist auf der Homepage der Stadt Sinsheim zu finden.

Beteiligung der Angrenzer

Angrenzer werden nur noch dann im baurechtlichen Verfahren beteiligt, wenn der Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften beinhaltet. Das hat zur Folge, dass die Angrenzer in vielen Fällen nicht mehr von Amts wegen über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Den Bauherren wird deshalb dringend empfohlen, ihre Nachbarn selbst von dem geplanten Bauvorhaben zu informieren. Diese Information hat keine rechtlichen Auswirkungen im baurechtlichen Verfahren und muss deshalb keine bestimmte Form einhalten.

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