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Stadt Sinsheim

Jagdverpachtung

Artikel vom 12.10.2021

Ausschreibung der Jagdbögen Sinsheim und Steinsfurt

Die Jagdgenossenschaft Sinsheim, vertreten durch den Gemeinderat der Stadt Sinsheim als Jagdvorstand, verpachtet zum 01. April 2022 die gemeinschaftlichen Jagdbezirke für die Dauer von 12 Jahren neu.

Für folgende Jagdbögen liegen bislang keine Bewerbungen vor: 
Sinsheim I und Steinsfurt I

Interessierte können sich – vor einer überregionalen Ausschreibung der beiden Jagdbögen – bis spätestens zum 31. Oktober 2021 schriftlich bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim oder per E-Mail bewerben.

Der Pachtpreis pro Jagdjahr errechnet sich aus folgenden Werten:

  • Feldfläche, je ha: 3,60 € (zzgl. Umsatzsteuer)
  • Waldfläche, je ha: 10,20 € (zzgl. Umsatzsteuer)

Wildschadensverhütungspauschale, je ha Waldfläche

  • bis 31.03.2028: 7,50 € (zzgl. Umsatzsteuer)
  • ab 01.04.2028: 8,00 € (zzgl. Umsatzsteuer)

Ab dem 01.01.2023 unterliegen die Pachtpreise der Umsatzsteuerpflicht. Der jeweils gültige Umsatzsteuersatz wird zusätzlich auf die oben genannten Pachtpreise erhoben.

Als Pächter können sich Interessenten bewerben, die

  • ihren ersten Wohnsitz in der Großen Kreisstadt Sinsheim haben
  • Inhaber eines ortsansässigen Unternehmens sind
  • sonstige langjährige Beziehungen oder Bindungen zur Großen Kreisstadt pflegen
  • Mitglied der Jagdgenossenschaft Sinsheim (Eigentümer eines bejagbaren Wald- oder Feldgrundstücks auf der Gemarkung der Stadt Sinsheim) sind

wobei es ausreicht, wenn eine der vorstehenden Bedingungen erfüllt ist.

Bewerber, die bisher noch nicht Pächter bzw. Mitpächter im Bereich der Stadt Sinsheim waren, haben ihre Jagdpachtfähigkeit im Rahmen der Bewerbung nachzuweisen.

Für die Einräumungen von Begehungsrechten gelten mit Ausnahme des Vorliegens der Jagdpachtfähigkeit die gleichen Vergabevoraussetzungen.

Mit der Abgabe der Bewerbung werden die Jagdpachtbedingungen anerkannt, die zuvor eingesehen werden können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter Telefonnummer: 07261 404-317 sowie Telefonnummer: 07261 404-318 gerne zur Verfügung.

Unterlagen können während den Geschäftszeiten bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Kämmereiamt, Zimmer 249 eingesehen werden.

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