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Stadt Sinsheim

Licht aus für den Artenschutz

Artikel vom 27.09.2023

Verbot der Fassadenbeleuchtung auf private und gewerbliche Gebäude erweitert

Die Fassaden öffentlicher Gebäude dürfen seit 2020 in Baden-Württemberg nicht mehr beleuchtet werden. Beleuchtungsanlagen haben Auswirkungen auf die Insektenfauna. Aus Gründen des Artenschutzes ist die Beleuchtung daher untersagt.

Die Stadt Sinsheim hat unter anderem die Fassadenbeleuchtung an der Burg Steinsberg und an der Dr.-Sieber-Halle außer Betrieb genommen. Die Dr.-Sieber-Halle ist nur während Veranstaltung beleuchtet.

Das Verbot wurde dieses Jahr auf die Fassaden aller baulicher Anlagen erweitert und gilt somit auch für private und gewerbliche Gebäude.

Gemäß Paragraph 21 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg ist es nun vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr verboten, die Fassaden baulicher Anlagen zu beleuchten.

Ausnahmen sind nur in sehr wenigen Fällen, beispielsweise aus Gründen der Betriebssicherheit, möglich.

Die Stadt Sinsheim weist darauf hin, dass die neuen Regelungen sowohl im Hinblick auf den Naturschutz als auch zur Energieeinsparung zu beachten sind.

Link zum Gesetz: Landesrecht BW

http://www.sinsheim.de//rathaus-service/aktuelles-presse/pressemitteilungen