Pressemitteilungen: Stadt Sinsheim

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Freinet-Online
FreiNet-Online ist ein Datenbanksystem zur Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Deutschland und in Europa.Wir verwenden den Webanalysedienst-Software Matomo (www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland, („Mataomo“) auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungs- und Marketingzwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Daten gesammelt und gespeichert.
Verarbeitungsunternehmen
FreiNet-OnlineDr. Günther LachnitJan RademacherBurkhardtstraße 2464342 Seeheim-Jugenheim InnoCraft150 Willis St, 6011 Wellington, New Zealand
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar.

  • Analyse
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonymisierte IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Geräteinformationen
  • Angeklickte oder heruntergeladene Dateien
  • Geografischer Standort
  • Angeklickte Links zu externen Domains
  • Anzahl der Besuche
  • Seitentitel
  • Referrer URL
  • Bildschirmauflösung
  • Zeitpunkt des ersten Besuchs des Benutzers
  • Zeitpunkt des vorherigen Besuchs des Benutzers
  • Zeitzone
  • Nutzungsdaten
  • User Agent
  • Nutzer-ID
  • Seiten-URL
 
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Im Folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • InnoCraft
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens. privacy@matomo.org

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Sinsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Zeitungen und Handy
Zeitungen und Handy

Wirtschaftswege

Artikel vom 21.07.2022

Rücksicht erbeten

Als Wirtschaftswege werden Feld-, Wald- und Wiesenwege unabhängig von der Wegbefestigung bezeichnet, wenn sie überwiegend land- oder fortwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben.

Diese Wirtschaftswege werden auch von Spaziergängern, Hundehaltern, Joggern, Reitern und anderen genutzt. Nach dem Gesetz soll es auch jedem erlaubt sein, die Feld- und Waldflur auf den vorgesehenen Wegen zu Erholungszwecken auf eigene Gefahr zu betreten. Das Befahren mit Krafträdern, Mofas sowie Kraftwagen ist jedoch grundsätzlich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr, was in der Regel durch das Verkehrszeichen 260 StVO mit dem Zusatzschild „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet wird.

Selbst wenn das entsprechende Verkehrszeichen nicht angebracht ist, gilt dennoch nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 des Straßengesetzes Baden-Württemberg generell für alle Wirtschaftswege ein auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränktes Nutzungsrecht. Ein Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro geahndet werden.

Die höchstzulässige Geschwindigkeit auf Wirtschaftswegen ist im Außenbereich gesetzlich nicht explizit geregelt. Eine angepasste Geschwindigkeit ist unter Berücksichtigung der Breite und Beschaffenheit eines Wirtschaftsweges stets erforderlich. Aufgrund von Erfahrungswerten geht man, je nach Beschaffenheit des Weges von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge aus.

Besonders Fußgänger und Radfahrer fühlen sich bei fehlenden Gehwegen im Außenbereich durch unangepasste Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen gefährdet. Deshalb wird an alle Fahrzeugführer appelliert, die vorgeschriebene bzw. angepasste Geschwindigkeit stets zu beachten und insbesondere auf den nicht motorisierten Personenkreis Rücksicht zu nehmen.

Wo die Straßenbreite nicht ausreicht, um den gesetzlichen Überholabstand von zwei Metern außerorts einzuhalten, hilft gemäß § 1 StVO nur gegenseitige Rücksichtnahme bzw. Verständigung. Wenn der Kraftfahrer ein deutliches Handzeichen erhält, das ihm das Einverständnis signalisiert, darf er mit äußerster Vorsicht überholen, nämlich so, dass er langsamer fährt, die überholte Person im Blick behält und jederzeit reagieren kann.

Verstöße gegen Durchfahrtsverbote bzw. gegen die Geschwindigkeitsgebote stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden können.

Der vermeintliche Zeitgewinn steht in keinem Verhältnis zu den Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter, die durch zu schnelles Fahren entstehen.