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Stadt Sinsheim

Fohlenmarkt 2024

Artikel vom 02.05.2024

Sperrung von Parkflächen und Straßen

Vom 9. bis zum 13. Mai findet der traditionelle Fohlenmarkt in Sinsheim statt. Für die Veranstaltung mit Festzelt, Vergnügungspark und Krämermarkt ist es erforderlich, Parkflächen und einzelne Straßen zu sperren.

Im Einvernehmen mit dem Polizeipräsidium Mannheim wurden die folgenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen angeordnet:

Sperrung Veranstaltungsraum / Parkflächen

  • Sperrung Festplatz / Schwimmbadparkplatz ab dem 6. Mai
  • Sperrung Parkplatz Schwimmbadweg vor dem Restaurant „Zum Griechen“ ab dem 6. Mai
  • Sperrung Parkplatz am Jugendhaus sowie „Schotterparkplatz“ ab dem 8. Mai
  • Sperrung der Parkplätze Wiesentalweg / Elsenzhalle / „alla hopp!“-Anlage ab dem 11. Mai
  • Sperrung Parkplätze Lilienthalstraße Höhe Festplatz / Elsenzhalle ab dem 11. Mai
  • Sperrung Parkplatz Karlsplatz (vor dem C&A und hinter der öffentlichen WC-Anlage) und Sperrung Parkdeck Zwingermühle am 12. Mai

Sperrungen rund um das Veranstaltungsgelände

  • Vom 8. bis 13. Mai: Schwimmbadweg zwischen Ausfahrtast Kreisverkehr und Einmündung Lilienthalstraße / Zufahrt Segelfluggelände sowie Lilienthalstraße ab Einmündung Wiesentalweg bis Höhe „Schotterparkplatz“
  • Vom 11. Mai 6:00 Uhr bis zum 12. Mai 22:00 Uhr: Wiesentalweg ab Einmündung Schwimmbadweg sowie vom Parkplatz Freitagsgasse / Postgarten zur Einmündung Wiesentalweg

Die Zufahrt zum Parkhaus Dr.-Sieber-Halle (kostenpflichtige Parkplätze) ist jederzeit gewährleistet. Während des Festbetriebs ist das Parken am Fohlenmarktsonntag in allen städtischen Parkhäusern und auf allen städtischen Parkplätzen frei. Ausgenommen sind Parkflächen, welche nicht durch die Stadt bewirtschaftet werden. Eine Übersicht über die städtischen Parkplätze gibt es im Flyer „Parken in Sinsheim“, welcher auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung steht.

Verkaufsoffener Sonntag

Am 12. Mai findet außerdem ein verkaufsoffener Sonntag statt. Hierzu wird die Hauptstraße (B39) von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zwischen den Einmündungen „Wilhelmstraße“ (L550) und „Burggasse“ für den Gesamtverkehr ge­sperrt. Umleitungen werden ausgeschildert.

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