Gestaltungssatzung Innenstadt
icon.crdate30.09.2024
Das städtebauliche Erscheinungsbild Sinsheims trägt erheblich zum Wohlfühlfaktor der Stadt bei. Deshalb wurde bereits im Jahr 2015 eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt erarbeitet. Hierin sind Grundregeln zur Gestaltung von Werbung an den Gebäuden und Schaufenstern, zur Beleuchtung, aber auch zur Fassadengestaltung selbst mit ihren Bauteilen wie Vordächern und Markisen festgelegt.
Die Baurechtsabteilung informiert
Das städtebauliche Erscheinungsbild Sinsheims trägt erheblich zum Wohlfühlfaktor der Stadt bei.
Deshalb wurde bereits im Jahr 2015 eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt erarbeitet. Hierin sind Grundregeln zur Gestaltung von Werbung an den Gebäuden und Schaufenstern, zur Beleuchtung, aber auch zur Fassadengestaltung selbst mit ihren Bauteilen wie Vordächern und Markisen festgelegt.
Die Satzung dient dazu, die durchaus vorhandene Schönheit des Sinsheimer Stadtbildes mit den prägenden Gebäudefassaden wieder erlebbar zu machen.
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2015 hat eine Reihe von Geschäftsbetreibern in der Innenstadt gewechselt. Mit dem Einzug neuer Geschäfte hat sich die Werbung an den Fassaden verändert. Auch schon länger ansässige Gewerbetreibende haben ihre Werbung und Fassadengestaltung aktuelleren Modetrends angepasst. Dass es die Gestaltungssatzung gibt und dass die in ihr festgelegten Vorschriften auch bei einer Renovierung der Fassade und jeder Veränderung der Außenwerbung einzuhalten sind, ist vielen Gewerbetreibenden nicht mehr bewusst oder gar nicht bekannt.
Die Stadtverwaltung macht deshalb darauf aufmerksam und erinnert daran, dass Gewerbetreibende sich vor Neuanbringung einer Werbeanlage an der Fassade oder am Schaufenster oder vor anderen Fassadenerneuerungen wie Farbanstrichen, Vordächern und Markisen in der Baurechtsabteilung erkundigen müssen, ob ihr Vorhaben den Regelungen der Gestaltungssatzung entspricht.
Ohne vorherige Kenntnisgabe bei der Baurechtsabteilung laufen Gewerbetreibende Gefahr, dass die neu angebrachte Werbung, die neue Beleuchtung oder der neue Fassadenanstrich, das neue Vordach oder die neue Markise den Regelungen der Gestaltungssatzung widersprechen. Die Baurechtsabteilung wird dann auffordern, die Anlage wieder zurückzubauen.
Die Baurechtsabteilung ist zu folgenden allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus in der Wilhelmstraße 14-18 erreichbar:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr.
Anfragen können auch telefonisch oder per E-Mail an die Baurechtsabteilung gerichtet werden: Tel. Telefonnummer: 07261 404-145, E-Mail schreiben
Die Satzung steht auf der Internetseite der Stadt Sinsheimals PDF-Dokument zur Einsicht zur Verfügung.