Briefwahl beantragen
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Die Stadt Sinsheim bietet die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf des Links Online-Wahlscheinantrag öffnet sich ein Erfassungsformular für die Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Diese finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erfolgt automatisch ein Hinweis.
Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch einfach mit einem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - zu erfassen sind nur das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden von der Stadtverwaltung anschließend per Post zugestellt. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann formlos per E-Mail ein Wahlschein beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren steht die Stadtverwaltung Sinsheim unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: Telefonnummer: 07261 404-136 oder Telefonnummer: Telefonnummer: 07261 404-128.
Achtung:
Die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen (Stimmzettel etc.) wird voraussichtlich erst ab Mitte Mai 2024 möglich sein, da erst zu diesem Zeitpunkt die zum Versand erforderlichen Stimmzettel zur Verfügung stehen.