Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
icon.crdate02.01.2024
Die Firma Peter Kwasny GmbH, Heilbronner Straße 96 in 74831 Gundelsheim, plant die die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums und die Erhöhung der Mengen auf ihrem Betriebsgelände Neulandstraße 36 in 74889 Sinsheim, Flurstück-Nr. 8799.
Die Firma Peter Kwasny GmbH, Heilbronner Straße 96 in 74831 Gundelsheim,plant die die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums und die Erhöhung der Mengen auf ihrem Betriebsgelände Neulandstraße 36 in 74889 Sinsheim, Flurstück-Nr. 8799.
Für die Änderung der Anlage beantragt die genannte Firma die Genehmigung nach § 4 i. V. m § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG und der Nr. 9.1.2 und 9.3.1 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung.
Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG sowie den entsprechenden Vorschriften der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG sowie dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen.
Der Antrag, die Antragsunterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die dem Regierungspräsidium Karlsruhe im Zeitpunkt dieser Bekanntmachung vorliegen, können im Zeitraum von Montag, den 08.01.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 07.02.2024, im Internet eingesehen werden.
Außerdem liegen sie von Montag, 08.01.2024, bis einschließlich Mittwoch, 07.02.2024, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 - 3, 76131 Karlsruhe, Zimmer 047, EG (Eingang rechts) sowie bei der Stadtverwaltung Sinsheim, Rathaus, Wilhelmstraße 14 – 18 im 1. Obergeschoss, Amt für Stadt- und Flächenentwicklung, 74889 Sinsheim während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 08.01.2024 bis einschließlich 21.02.2024, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 54.2, 76247 Karlsruhe schriftlich (mit Unterschrift) oder elektronisch (E-Mail schreiben) erhoben werden.
Wir bitten, in jedem Fall den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders anzugeben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dieser Einwendungsausschluss gilt nicht für ein sich anschließendes Klageverfahren.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.
Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Eingaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die übrigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Name und Anschrift des Einwenders werden vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, sofern dies ausdrücklich verlangt wird und diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese am Mittwoch, den 10.04.2024,ab 10.00 Uhr, im Sitzungssaal, 1. OG, Raum 144, Stadt Sinsheim, Rathaus, Wilhelmstraße 14 – 18, 74889 Sinsheim öffentlich erörtert werden. Ob der Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe nach dem Ablauf der Einwendungsfrist nach pflichtgemäßem Ermessen. Diese Entscheidung wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums bekannt gegeben. Findet die Erörterung statt und kann sie am Mittwoch, den 10.04.2024, nicht abgeschlossen werden, so wird sie am folgenden Werktag an der gleichen Örtlichkeit fortgesetzt. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragsteller oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.
Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens, wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung zur Verwaltungstätigkeit der Regierungspräsidien verwiesen. Die Datenschutzerklärung kann auf der Internetseite (PDF-Datei) abgerufen werden. In diesem Verfahren dient die Verarbeitung dem Zweck der Vorbereitung, Aufbereitung und Nachbereitung von immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen und erfolgt auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO, § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), des Verwaltungszustellungsgesetzes für Baden-Württemberg (LVwZG), des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) und des Landesgebührengesetzes (LGebG).