Mietwertübersicht
icon.crdate04.05.2026
Die Frage nach der Miethöhe treibt Mieter und Vermieter gleichermaßen um: Mieter fragen sich, welche Miethöhe angemessen ist. Vermieter interessiert, mit welchen Mieteinnahmen sie rechnen können. Um dies beantworten zu können, führt die Stadtverwaltung Sinsheim mit Unterstützung durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss für Immobilienwerte eine Datenerhebung für eine Mietwertübersicht durch.
Datenerhebung des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Die Frage nach der Miethöhe treibt Mieter und Vermieter gleichermaßen um: Mieter fragen sich, welche Miethöhe angemessen ist. Vermieter interessiert, mit welchen Mieteinnahmen sie rechnen können.
Um dies beantworten zu können, führt die Stadtverwaltung Sinsheim mit Unterstützung durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss für Immobilienwerte eine Datenerhebung für eine Mietwertübersicht durch. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Umfrage für die Region Sinsheim / östlicher Rhein-Neckar-Kreis.
Diese Mietwertübersicht soll zukünftig eine einfache, schnelle und kostenfreie Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter sein. Sie dient der Ermittlung einer durchschnittlichen Wohnraummiete und soll dem Nutzer eine grobe Einschätzung der ortsüblichen Nettokaltmiete bieten. Die ermittelte Miete ist allerdings keine Mietspiegelmiete nach § 558 c oder § 558 d BGB. Zudem ermöglicht es die Mietumfrage dem Gutachterausschuss, wertrelevante Immobilienkennzahlen ableiten zu können.
Bei der Erstellung ist es wichtig, eine möglichst breite Datenbasis auswerten zu können. Die Stadtverwaltung bittet daher um Unterstützung und ruft dazu auf, an der Datenerhebung teilzunehmen.
Voraussetzung ist, dass ab dem 01.01.2020 ein neuer Mietvertrag abgeschlossen oder die Miete (ohne Nebenkosten) ab diesem Termin geändert wurde. Die Mieten preisgebundener Sozialwohnungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Fragebogen steht auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann im Rathaus abgegeben, per Post geschickt oder per Fax oder E-Mail zugestellt werden.
Die Teilnahme ist freiwillig. Alle Angaben werden im Rahmen der Datenschutzbestimmungen streng vertraulich behandelt.
Hintergrund
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für Immobilienwerte ist eine selbstständige unabhängige Einrichtung gemäß Baugesetzbuch. Dieses Gremium aus ehrenamtlichen Sachverständigen erstellt einen regionalen amtlichen Immobilienmarktbericht sowie Verkehrswertgutachten. Zudem werden durchschnittliche Lagewerte (amtliche Bodenrichtwerte) und eine Mietwertübersicht zur besseren Markttransparenz angefertigt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadtverwaltung Sinsheim eingerichtet. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf folgende Orte: Sinsheim, Angelbachtal, Bammental, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Mauer, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Spechbach, Waibstadt, Wiesenbach, Zuzenhausen.
Weitere Informationen zum Gutachterausschuss und seinen Produkten gibt es online auf der städtischen Homepage, bei der Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung Baden-Württemberg und im Immobilenmarktbericht.

