Garten der Schmetterlingskinder
icon.crdate01.10.2025
Die Stadt Sinsheim bietet mit ihrem „Garten der Schmetterlingskinder“ seit vielen Jahren trauernden Eltern einen Ort zum stillen Gedenken. Die nächste Trauerfeier mit anschließender Beisetzung im „Garten der Schmetterlingskinder“ findet am 17. Oktober um 15:00 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Sinsheim statt.
Würdige Beisetzung stillgeborener Kinder am 17. Oktober 2025
Die Stadt Sinsheim bietet mit ihrem „Garten der Schmetterlingskinder“ seit vielen Jahren trauernden Eltern einen Ort zum stillen Gedenken. Der Garten für Schmetterlingskinder ist für stillgeborene Kinder gedacht. Das Ziel dieses Projekts ist es, stillgeborene Kinder (aufgrund früher Schwangerschaftsverluste) würdig zu beerdigen und ihren Eltern einen symbolischen Ort zu geben, an dem sie trauern können.
Aus der Arbeit mit den betroffenen Eltern wissen insbesondere die Seelsorger, wie wichtig es für die Trauerverarbeitung ist, dass auch die stillgeborenen Kinder, die zum großen Teil nicht bestattungspflichtig sind, beigesetzt werden. Zweimal pro Jahr besteht für verwaiste Eltern die Möglichkeit, an einem Trauergottesdienst mit anschließender Beisetzung der stillgeborenen Kinder auf dem Friedhof in Sinsheim, teilzunehmen.
Die nächste Trauerfeier mit anschließender Beisetzung im „Garten der Schmetterlingskinder“ findet am 17. Oktober um 15:00 Uhr in der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Sinsheim statt.
Getreu dem Motto „Ich trage Dich in meinem Herzen“ besteht für Eltern, Geschwisterkinder und Angehörige die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kleinen Trauerfeier zu verabschieden und dem verstorbenen Kind nochmal all ihre Liebe zufließen zu lassen. Natürlich ist auch die Bürgerschaft zu dieser Trauerfeier herzlich eingeladen.
Ein besonderer Dank gilt all denen, die das Projekt maßgeblich mitverantwortet haben und sich nach wie vor ehrenamtlich dafür engagieren.
Nicht zu vergessen sind natürlich die vielen Geld- und Sachspenden, die sicherstellen, dass dieses Angebot in Sinsheim nachhaltig und kostenfrei angeboten werden kann. Damit dies auch weiterhin so bleibt, sind die Initiatoren nach wie vor über jede Spende dankbar. Unter der folgenden Bankverbindung kann das Projekt unterstützt werden: Sparkasse Kraichgau, IBAN: DE82 6635 0036 0021 0010 79, BIC: BRUSDE66XXX, Verwendungszweck: „Garten der Schmetterlingskinder“. Spender werden gebeten, beim Verwendungszweck die Anschrift anzugeben, damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.


