Gestaltungssatzungen
Während die maßgeblichen Inhalte des Baurechts auf Grundlage des Bauplanungsrechts zu beurteilen sind, erfolgen die gestalterischen Maßgaben nach Landesrecht, d. h. in den Bauordnungen der Länder.
Im §74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) ist festgehalten, dass die Gemeinden im Rahmen dieses Gesetzes in bestimmten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebiets durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen können. Unter anderem z. B. über die Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und / oder die Anforderungen an Werbeanlagen und Automaten.
Gestaltungssatzung Innenstadt Sinsheim
- Gestaltungssatzung Innenstadt Sinsheim - Satzungstext (3,009 MB)
- Gestaltungssatzung Innenstadt Sinsheim - Geltungsbereich (1,151 MB)
- Auszug aus dem Stadtanzeiger vom 10.12.2015 (333,9 KB)
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Stadtanzeiger ist diese in Kraft getreten.
Steinsfurt - Satzung über Werbeanlagen
- Satzung über Werbeanlagen - Satzungstext (411,4 KB)
- Satzung über Werbeanlagen - Geltungsbereich (2,259 MB)
- Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Stadtanzeiger vom 17.07.2014 ist diese in Kraft getreten